Und es wird noch besser in Sache Internetangebot für die Gäste und Ihrer Störerhaftung als Gastgeber: Schutz vor Gerichtskosten und Abmahnungen


Wer anderen ein offenes WLAN-Netz zur Verfügung stellt, musste in Deutschland bisher tief in die Tasche greifen, wenn der fremde Nutzer damit sein Unwesen trieb. Das soll nun durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein Ende haben. Allerdings will die Regierung in Deutschland noch nachbessern, damit Betreiber wie zum Beispiel Hotels ihr WLAN rechtssicher öffnen können.



Der Europäische Gerichtshof urteilte vor Kurzem, dass Betreiber eines offenen Funknetzes weder Schadensersatz noch Abmahnkosten zahlen müssen, wenn die Nutzer darin Rechtsverstöße begehen. Die sogenannte Störerhaftung führte in Deutschland bisher immer wieder dazu, dass WLAN-Betreiber wie Hotels oder Cafés abgemahnt wurden für Urheberrechtsverstöße, die Dritte innerhalb des zur Verfügung gestellten Netzwerks begangen haben.


Allerdings, so das Urteil des EuGH, könne im Falle einer Rechtsverletzung vom WLAN-Betreiber verlangt werden, das Netz mit einem Passwort zu sichern. In Deutschland will jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) noch einmal nachbessern und sicherstellen, dass die Betreiber nicht für Unterlassungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie sollen weder den Personalausweis der Nutzer verlangen noch das WLAN mit einem Passwort sichern müssen. 


Der Gesetzesentwurf schließt somit für Urheberrechtsverstöße von Gästen und Nutzern nicht nur Schadensersatz-, sondern auch Unterlassungsansprüche nunmehr aus.

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