Ferienwohnungen boomen bei urbanbnb - Gesetz verbessert Rechtslage

Ferienwohnungen sind immer gefragter - Vermieter rechnen mit hohen Renditen. 
Ein neues Gesetz soll Ferienhausanbietern zudem mehr Rechtssicherheit bescheren.




Am 31. März entscheidet der Bundesrat über eine Änderung der Baunutzungsordnung. Ferienwohnungen werden demnach nicht mit störenden Gewerbe- und kleinen Beherbergungsbetrieben gleichgesetzt. Weil dies in einigen Gemeinden bislang anders gesehen wurde, fürchteten viele private Ferienhausanbieter um den Verlust ihrer Einnahmequelle. Nach der neuen Baunutzungsordnung sind Ferienwohnungen  und -häuser aber grundsätzlich in allgemeinen Wohngebieten erlaubt. In reinen Wohngebieten kann die Gemeinde weiterhin abwägen.

Claudia Urban von urbanbnb meint dazu:
"Mit dieser Änderung gibt es endlich die nötige Rechtssicherheit für Ferienwohnungen. Damit ist für fast alle Vermieter ein Verbot vom Tisch."  

Zu  möblierten Wohnen auf Zeit: "Nicht mehr die reinen Feriengebiete am Meer oder im Gebirge sind gefragt. Höhere Renditen erzielt man in Grossstädten, wo gerade Geschäftsreisende immer mehr vom Hotel auf möbliertes Wohnen auf Zeit umsteigen.
Wir von urbanbnb bieten dem Vermieter die Abwicklung aus einer Hand - er hat keine Arbeit damit im Vorfeld. Der Gast, nicht Mieter, kommt fixundfertig zum Einchecken. Mit unsere rechtssichere Verträge und Onlinebuchung bieten wir dem Gastgeber die bestmöglichste Abwicklung."

Zukunftsaussichten: "Überrascht sind wir immer wieder über die  Dynamik des Marktes. Gerade Geschäftsreisende, die eher kurzfristig planen, möchten heutzutage online buchen. Wir von urbanbnb bieten dies, der Vermieter muss nichts extra investieren. Er benötigt keine eigene Website und wenn er sein Objekt selber benötigt, kann er Onine auch über sein Handy sein Objekt entsprechend sperren. Wir belegen dann die freie Zeiträume. Bei uns hat ein Vermieter eine Auslastung von über 95%.

Weitere Infos und unverbindliche Gastgeberanmeldung unter www.anders-vermieten.de


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