Gäste Anmeldung - Meldepflicht, Anmeldung beim Rathaus


Wie ist das mit der Anmeldung beim Rathaus, wenn ein Gast aus dem Ausland kommt und seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt?
Diese Frage kommt häufig vor und gerne geben wir Ihnen hierzu Infos.





Bis vor 2 Jahren konnte jeder, egal ob Mieter oder Gast, sich selber anmelden beim Rathaus. Ohne das ein Vermieter dies bestätigte. Das hat natürlich zu vielen Fehler geführt und ist zum Glück mittlerweile aufgehoben.

Wir unterscheiden 2 Fälle:

1.  Aufenthalt kürzer als 2 Monate:

Hierzu benützen Sie als Gastgeber bei uns einfach das bereitgestellte Formular "Gästeschein" im Gasgeberlogin. Sie finden es unter Downloads.

Die Bestimmung hierzu lautet:
Die beherbergten Personen haben am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben; beherbergte Ausländer haben sich dabei gegenüber dem Leiter der Beherbergungsstätte oder seinem Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Paß, Personalausweis oder ein anderes Paßersatzpapier) auszuweisen, soweit es sich nicht um mitreisende Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder oder um Teilnehmer von Reisegesellschaften handelt. Mitreisende Ehegatten oder Lebenspartner können auf dem Meldeschein gemeinsam aufgeführt werden, der von einem von ihnen handschriftlich auszufüllen und von beiden zu unterschreiben ist. 

Wir empfehlen Ihnen als Gastgeber, das Sie diesen Gästeschein selber ausfüllen anhand der Ausweisdaten vom Gast und den Gast unterschreiben lassen. Das stellt sicher, das die Daten stimmen, zudem können Sie auch hier gleich die vorab von uns ausgewiesene Kaution vermerken, sodass dies auch gleich als Beleg für die Kaution dient. 

Sie müssen als Gastgeber nachweisen können, wer bei Ihnen gewohnt hat. Daher heben Sie diesen Gästeschein in Ihren Unterlagen auf für mindestens 1 Jahr und vernichten anschliessend diesen sorgfältig. 


2. Aufenthalt länger als 2 Monate:

Sobald der Aufenthalt eines Gastes die Dauer von zwei Monaten überschreitet, hat er sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dazu geht der Gast selber zum Rathaus, holt das entsprechende Formular und Sie füllen es aus, unterschreiben und der Gast bringt es zurück. Dies ist der Fall, wenn jemand seinen Wohnsitz verlegt innerhalb Deutschlands vorübergehend oder aus dem Ausland kommt.

Gerne übernehmen wir als Ihr Agenturpartner für Sie als Gastgeber das Ausfüllen etc. des Formulars. 
Sie können dies uns senden oder der Gast sendet es uns direkt. 

Oftmals bringt ein Gast, der nur ein Monat gebucht hat, auch schon das Anmeldeformular. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Gast aus der Nicht-EU kommt und wegen Visumspflicht die Bestätigung braucht. Dann bestätigt ihm seine Firma den Arbeitsplatz und wir bzw. Sie als Gastgeber die Wohnung oder Gästezimmer. 

Sie sehen, das ist kein Hexenwerk und gerne übernehmen wir das für Sie. Das Betrachten wir als guten Service. 

Wichtig:
Im Fall von Punkt 2:  Nach Abreise sollten Sie an das Einwohnermelderamt einen 2-Zeiler senden mit Name Gast und Hinweis:  Ausgezogen am:....   Neuer Wohnort unbekannt.
So stellen Sie sicher, das auch im Fall, dass die Abmeldung vom Gast vergessen wird, Sie ordnungsgemäss dem Amt dies bestätigen und sich der Gast nicht mehr bei Ihnen aufhält.


Anmeldung leicht gemacht :-)

So geht BnB heutzutage bei www.urbanbnb.de


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