Ferienwohnung und Steuer

Deine Ferienwohnung und die liebe Steuer.





Es führt nun mal kein Weg um die Steuern herum. Aber sorgfältig aufgeführte Abzüge können Deine Steuerbelastung in vielen Fällen erheblich sinken lassen.
Hier ein paar Tipps für Dich.
Vorab: zur Besteuerung von Mietobjekten hat jedes Land so seine eigene Vorschriften, weshalb natürlich auch die Abzüge je nach Standort variieren. Daher empfehlen wir Dir, Dich frühzeitig über das Steuergesetz Deines Landes erkundigen informieren , bevor Du Deine jährliche Einkommenserklärung abgibst.
Die Ferienwohnung steuerlich absetzen:
Werbungskosten:
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die den Zweck haben Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Also alle Ausgaben, die Du hast, um Deine Ferienvermietung nicht nur betreiben zu können, sondern auch daraus Gewinn zu genieren. Diese Kosten sind steuerlich relevant, um die entstandenen Einkünfte zu berechnen. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten absetzbaren Ausgaben aufgelistet, die Du beim Ausfüllen Deiner Steuererklärung auf jeden Fall berücksichtigen solltest. Wichtig: Einen Anspruch auf steuerliche Abzüge hast Du nur dann, wenn Du diese mit einer Quittung oder einem Rechnungsschreiben belegen kannst.
Reparaturen, Instandhaltung und Reinigung
Als Eigentümer/in musst Du Dich mit dem Thema Reparatur- und Instandhaltungskosten Deiner Ferienimmobilie auseinander setzen. Egal ob es sich um ein undichtes Dach oder einen tropfenden Wasserhahn handelt, Du kannst Gebühren für professionelle Reparatur arbeiten und Materialkosten mit in Abzug zu bringen. Vergiss auch nicht, dass selbst der Reinigungsdienst für Deine Ferienwohnungen als abzugsfähige Ausgabe gilt.
Versicherung
Wichtige und notwendige Versicherungen, die Du zum Schutz Deine Immobilie abschließt, sind meist steuerlich geltend zu machen. Wichtig; Bewahre immer Deine Police und die Rechnungen der Versicherung zum Nachweis auf.
Marketing und Werbung
Egal, ob Du Deine Ferienwohnung offline über Printmedien vermarkten oder online über Buchungsportale inseriert – das Geld, das Du für das Marketing ausgibst, ist vollständig steuerlich absetzbar.
Bürokosten
Wenn Du Dich als Vermieter selbst um die Verwaltung und das Marketing Deiner Ferienwohnung kümmerst, kannst Du auch Bürokosten steuerlich absetzen. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für den Telefon- oder Internetanschluss, Bürobedarf und Schreibwaren, sowie für Software.
Steuerberatergebühren
Wenn Du einen Steuerberater beauftragst, dass dieser Dir im Steuerdschungel Durchsicht verschafft, kannst Du das bei der Steuer geltend machen.
Möbel und Ausstattung
Selbst Anschaffungen wie die Einbauküche Deiner Ferienwohnung kannst Du steuerlich absetzen. Deswegen solltest Du immer jeden Kassenbon aufbewahren.

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