Stornierung der Ferienwohnung oder BnB Gästezimmer - Welche Kosten können entstehen?

Stornierung bei Hotel, Pension oder Ferienwohnung bzw. Gästezimmer

Ob nun Ferienwohnung, Gästezimmer, Pension oder Hotelzimmer - den Begriff "Stornierung" kennt das Gesetz nicht. Dennoch gibt es nach dem Gesetz recht eindeutige Regeln, wenn man sich aus einem Vertrag lösen möchte ... und die sollten Sie bei der Buchung schon berücksichtigen.

Denn immer wieder gibt es Ärger, wenn ein Gast eine bereits gebuchte Unterkunft storniert. Oft weiß dieser selbst nicht, wie er sich in so einem Fall verhalten muss. Häufig ist auch der Hotelier/Vermieter über die Rechtslage nicht ausreichend informiert. 




Deshalb gibt hier Claudia Urban von urbanbnb eine Übersicht:

Grundlage:

Bei einer gewerblichen Unterkunft – Hotel, Pension oder Jugendherberge – sowie bei Privatzimmern und Ferienwohnungen wird ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Neben der Vermietung von Räumen schließt dieser die Bewirtung oder auch die Aufbewahrung von Gepäck mit ein. Bei der privaten Unterkunft in einer Ferienwohnung, wenn die Vermietung direkt durch den Eigentümer erfolgt, wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Der Beherbergungs- beziehungsweise Mietvertrag ist geschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
Für den Fall, dass eine Zusage zeitlich nicht mehr möglich war, reicht es sogar, wenn der Hotelier/Vermieter die Unterkunft bereitstellt. 


Grundsatz: Gebucht ist gebucht

Storniert der Gast den Vertrag, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises trotzdem verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange vor seinem Reiseantritt er storniert hat. Auch aus welchem Grund er storniert hat – Krankheit, zu viel Arbeit, keine Lust mehr – ist nicht entscheidend. 


Einzige Ausnahme


Ein Fall von so genannter höherer Gewalt. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares Ereignis, das sich auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindern lässt. Beispiel: Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche und Lawinen/für den Menschen gefährliche Epidemien/Strandverschmutzung nach Tankerhavarie In einem Fall von höherer Gewalt werden beide Vertragsparteien – also Gast und Hotelier/Vermieter – frei von all ihren vertraglichen Verpflichtungen. Aber: Wenn der Hotelier/Vermieter bereits Leistungen erbracht hat, sind diese zu vergüten. Und wenn der Gast schon etwas bezahlt hat, kann er die Erstattung dessen verlangen.

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Wer sich absichern will, kann eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dann erstattet das ausgewählte Versicherungsunternehmen die anfallenden Stornokosten. Dies gilt nur bei Krankheit und bei einem Unfall. In der Regel greift die Reiserücktrittskosten-Versicherung ausschließlich in akuten und unerwarteten Fällen. Beispiel: plötzliche Blinddarmreizung
Urbanbnb bietet hierzu die Möglichkeit für kleines Entgelt nach Buchung sofort online auch noch eine Versicherung abzuschliessen. Gerade bei längere Aufenthalte eine sinnvolle Option.

Widerruf

Bekannt ist, dass bei Verträgen die z.B. über das Internet abgeschlossen wurden (sog. Fernabsatzgeschäfte) ein Widerrufsrecht bestehen kann. 
Das hilft im Fall der gewünschten Stornierung einer Zimmer- oder Ferienwohnungsbuchung leider nicht weiter. 

Bei klassischen touristischen Leistungen, wie Übernachtungen oder Verköstigung besteht kein Widerrufsrecht. Hier gilt die Ausnahmeregel, dass bei zeitlich genau festgelegten Buchungen einer touristischen Leistung (Unterkunft, Verpflegung, Freizeitveranstaltung) das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (früher Haustürgeschäfte) außer Kraft gesetzt ist; § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.



Kosten - was müssen Sie als Gast bezahlen
Grundsätzlich bleibt der Gast zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. 
Der Hotelier/Vermieter muss aber seine ersparten Aufwendungen – zum Beispiel für Strom, Wasser, Müll, Reingung oder auch Frühstück – davon abziehen. 

Dazu gibt es eine ständige Rechtssprechung, die Folgendes vorsieht: 
1. Zimmer mit Frühstück – Abzug von zehn bis 20 Prozent 
2. Halbpension – Abzug von 30 Prozent 
3. Vollpension – Abzug von 40 Prozent
4. Ferienwohnung/ -haus - Abzug von fünf bis zehn Prozent 

Beispiel: Für eine Ferienwohnung war ein Preis von 400 Euro vereinbart. Davon muss der Hotelier/Vermieter 20 bis 40 Euro abziehen. Der Mieter zahlt also nur noch 360 bis 380 Euro. Achtung: Der Vermieter kann aber auch geringere Einsparungen nachweisen und mehr verlangen. 

An andere Gäste vermietet

Es gibt eine Ausnahme dieser Zahlungsregel: 
Wenn der ursprüngliche Mieter nachweisen kann, dass der Hotelier/Vermieter die Unterkunft zum fraglichen Zeitpunkt ganz oder teilweise anderweitig vermietet hat, muss der verhinderte Gast den vereinbarten Preis nur noch teilweise oder gar nicht mehr zahlen. 

Der Vermieter muss sich auf jeden Fall darum bemühen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten. 

Beispiel: Ein Mieter bucht die ersten drei August-Wochen eine Ferienwohnung für insgesamt 600 Euro und storniert dann. In den ersten zwei Wochen bucht ein anderer die Ferienwohnung. In der dritten Woche bleibt sie leer. Damit muss der ursprüngliche Mieter nur noch für den Preis der einen Woche aufkommen, denn nur in dieser Zeit hat der Vermieter tatsächlich einen Schaden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Ein Beherbergungsbetrieb kann in seinen AGB pauschale Stornogebühren festschreiben. WICHTIG: Die AGB und damit auch die pauschalen Stornogebühren gelten nur als vereinbart, wenn sie dem Gast bereits bei Vertragsschluss bekannt sind. 

Der Hotelier/Vermieter sollte dem Gast daher ein Buchungsangebot mit den abgedruckten AGB vorlegen oder zusenden. Am besten lässt er sich mit einer gesonderten Unterschrift des Gastes bestätigen, dass dieser mit den Vertragsbedingungen und damit auch mit den Stornogebühren einverstanden ist. 

Storno vom Vermieter - Überbuchung

Der Hotelier/Vermieter muss dem Gast so wie vereinbart die Unterkunft bereitstellen. Kann er dies nicht aufgrund Überbuchung, dann hat er das in jedem Fall zu vertreten. 

Das heißt: 
Der Hotelier/Vermieter hat dem Gast Schadensersatz zu leisten. 
Beispiel: Der Mieter kann nicht in seine ursprünglich gemietete Unterkunft, weil diese schon belegt ist. Er muss eine andere, teurere Unterkunft beziehen. Den Differenzbetrag kann der Gast als Schaden geltend machen. Der Hotelier/Vermieter muss zahlen. 


Regelung bei urbanbnb

Hierzu meint Claudia Urban, Geschäftsführerin von urbanbnb:
"Wir haben in den AGBs, die Sie als Gast vor Buchung lesen, eine klare faire Regelung.
Bis 31 Tage vor Anreise kostenlose Stornierung.  4 Wochen vor Anreise ist für uns genügend Zeit, das Objekt auf jeden Fall an andere Gäste neu zu vergeben, sodass dem Gastgeber kein Schaden entsteht.
Bis 10 Tage vor Anreise 30% des Übernachtungspreis. Aber nur aus der Übernachtung, da weiterer Service wie Reinigung, Internet garnicht anfällt. Und bei Storno bis oder nach dem Anreisetag ist die Regelung 80% des Übernachtungspreises. Also viel besser als die gesetzliche Bestimmungen, weil Sie es uns als Gast Wert sind."


Zur Schadensminderung meint Claudia Urban:
"Wenn Sie direkt bei einen privaten Vermieter buchen, ist es schwer, nachzuvollziehen, ob dessen Objekt belegt war von anderen Gästen oder nicht. Wir als einer der grössten BnB-Agenturen bieten Ihnen als Gast die Möglichkeit, jederzeit Online über den Belegungskalender des stornierten Objektes selber einzusehen, ob ein anderer Gast gebucht hat und teilen dies Ihnen auch per Email offen und fair mit. Keiner unserer Gastgeber möchte gerne Stornorechnungen schreiben, auch ihm ist lieber, wenn ein neuer Gast von uns gefunden wird und alle zufrieden sind."


Tipps von Claudia Urban für den Gast im Stornofall:

1. Um so früher wir als BnB-Agentur wissen, das Sie nicht anreisen, um so besser sind die Chancen, einen neuen Gast zu finden, sodass dem Gastgeber kein Schaden oder nur ein geringer entsteht.

2.  Seien Sie ehrlich - erfinden Sie keine Stornogründe oder schieben die Gründe auf den Gastgeber, wenn dies nicht stimmt. Damit verärgern Sie nur einen Gastgeber und schnell wird aus einer Mücke ein Elefant

3. Bleiben Sie aktiv - Sie können uns jederzeit fragen, ob und wie neu belegt wurde oder selber einsehen auf unserer Website.

4. Stornierungen gehören zu unserem schnelllebiger Zeit dazu. Es sind normale Geschäftsvorfälle und als solches behandeln wir dies auch mit einer klarer Regelung und Ihrer Mithilfe. Weil Sie es uns Wert sind als Gast!

siehe auch www.urbanbnb.de








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