Steuervorteile für Ferienwohnungen und Gästezimmer - kann man das absetzen?

BnB, Gästezimmer und Ferienwohnungen werden als zweite Verdienstquelle und Kapitalanlage immer beliebter. 
Wichtig ist, die steuerliche Seite hierbei im Blick zu behalten und die Vorteile, die das Steuergesetz für diese Art der Vermietung optimal zu nutzen.



Claudia Urban von urbanbnb gibt hierzu folgende Tipps, die Sie jetzt zum Jahresende in Ihrer Steuererklärung beachten sollten.

1. Möbel
Die Kosten für Möbel in einer möblierten Unterkunft können Sie von der Steuer absetzen.

Dabei gilt allerdings folgendes: Gegenstände, die für die vermietete Wohnung oder Gästezimmer gekauft werden und weniger als 410 Euro kosten, können noch im gleichen Jahr komplett von der Steuer abgesetzt werden. Gegenstände, deren Wert diesen Betrag übersteigen, müssen über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden. Tabellen, die darüber informieren, welche Gegenstände wie lange abgesetzt werden müssen, gibt es beim Bundesfinanzministerium. 

2.  Fahrkosten
Sie fahren öfters zu Ihrer Ferienwohnung. Checkin/Checkout, Reinigung etc. - setzen Sie die Kilometer mit 0,30 Euro je km als Werbungskosten an.


3. Telefonkosten
Sie telefonieren mit uns als Ihrem Vermittlungspartner, mit dem Gast etc. Setzen Sie diese Kosten ab. Pauschalieren Sie von Ihrer Telefonrechnung zum Beispiel 25% als Kosten.

Das gilt auch für Ihre eigene Internetrechnung, da Sie ja Online bei uns Ihr Objekt verwalten auf unserer Website und Emails senden/empfangen etc.

4. Reinigungskosten
Spülmittel, Schrubber, Parkettpflege, Putzlappen etc. - alles unter 410 Euro - sofort voll absetzbar.


5. Unser Honorar
Die Kosten, die Ihnen als Vermieter/Eigentümer für unsere Vermittlungstätigkeit entstehen, können Sie im Rahmen der Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 32 EStG vollständig geltend machen. Diese mindern entsprechend den Überschuss aus den Mieteinnahmen.
Hierzu erhalten Sie von uns immer am Jahresanfang extra eine Jahresrechnung, ohne Einzelauflistung der Gäste, sodass Sie mit dieser Jahresrechnung gleich den Beleg fürs Finanzamt haben.

6. sonstige Kosten zum Absetzen:
Man geht mal mit einem Stammgast etwas Essen - die Rechnung können Sie als Kundenbetreuung absetzen. Sie haben gestern am Nikolaus dem Gast eine Flasche Rotwein ins Gästezimmer gelegt - absetzen. Neue Handtücher gekauft - absetzen. Matratze ausgetauscht - unter 410 Euro - sofort voll absetzen. 

Auf jeden Fall lohnt es sich, die Quittung alle aufzuheben. 

Bitte beachten Sie aber: Bei Ferienwohnungen ist eine minimale Vermietungszeit von mindestens 25% im Jahr zu beachten. Bei Unterschreitung der Grenze kann das Finanzamt den Abzug entstandener Werbungskosten ablehnen.

Aber keine Angst - bei urbanbnb haben Sie über 90% Auslastung :-)

Diese Tipps sind natürlich keine steuerliche Beratung. Hierzu sollten Sie immer Ihren Steuerberarter oder das Finanzamt fragen. Dies sind daher Anregungen, denn man vergisst oft, das auch kleinere Beträge in der Summe gross sein können :-)

So geht BnB heute - mit urbanbnb als Partner.






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