City Tax in Berlin - was ist zu beachten: ubanbnb erklärt Ihnen wie Sie die City Tax einsparen


Was ist die City Tax?
 
Bettensteuer, Übernachtungsabgabe, Kulturmaut– wie auch immer man es nennen mag, immer mehr
Auch Hunde bezahlen Citytax in Berlin
Kommunen versuchen, mit Tourismusabgaben neue Mittel für ihre Haushalte zu akquirieren.
Der Streit über die Steuer wird immer schärfer geführt: „Unsinn“, „Abzocke“ und „Wegelagerei“, zetern Branchenvertreter. Die Befürworter jedoch sehen sich im Recht: „Wir wollen erreichen, dass auch Touristen einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass Berlin attraktiv bleibt“, sagt Berlins parteiloser Finanzsenator Ulrich Nußbaum. Schließlich nutzten die Besucher ja auch ausgiebig Theater, Museen und Verkehrsmittel der Hauptstadt. Der Senat erhofft sich Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro im Jahr.

Doch bundesweit gibt es erhebliche Bedenken gegen Bettensteuern: Von Kritikern, die nicht glauben, dass das Geld wirklich dem Tourismus zugutekommen wird. Von Datenschützern, die nicht wollen, das Gäste den Zweck ihrer Reise offenbaren. Vom Steuerzahlerbund, der den Verwaltungsaufwand für zu hoch hält.
Das Bundesverwaltungsgericht untersagte 2012, Geschäftsreisende zur Kasse zu bitten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband will weiter kämpfen, gegen jede neue Bettensteuer. „Ich bin überzeugt, dass das eine oder andere Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet“, sagt Geschäftsführer Jürgen Benad.

Wie hoch ist die City Tax in Berlin?
Berlin-Besucher müssen vom 1. Juli an eine Übernachtungssteuer zahlen. Sie gilt für alle Privatreisenden, die in Hotels, Ferienwohnungen, Jugendherbergen oder auf Campingplätzen absteigen. Für Geschäftsleute gilt die Abgabe nicht. Die City Tax von fünf Prozent wird auf den reinen Übernachtungspreis erhoben, Nebenleistungen wie Frühstück oder die Minibar sind steuerfrei. Wer beispielsweise 100 Euro für eine Übernachtung bezahlt, muss also zusätzlich fünf Euro City Tax entrichten. – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/3816956 ©2018
Berlin-Besucher müssen vom 1. Juli an eine Übernachtungssteuer zahlen. Sie gilt für alle Privatreisenden, die in Hotels, Ferienwohnungen, Jugendherbergen oder auf Campingplätzen absteigen. Für Geschäftsleute gilt die Abgabe nicht. Die City Tax von fünf Prozent wird auf den reinen Übernachtungspreis erhoben, Nebenleistungen wie Frühstück oder die Minibar sind steuerfrei. Wer beispielsweise 100 Euro für eine Übernachtung bezahlt, muss also zusätzlich fünf Euro City Tax entrichten. – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/3816956 ©2018
Seit 2014 hat Berlin die City-Tax (Übernachtungssteuer) für Privatbuchungen und Hotels eingeführt, die fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises (ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen wie Minibar, Sauna- und Wellnessbereich) beträgt und auf alle Buchungen erhoben wird. Gilt für Hotel, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Jugendherbergen. Geschäftsreisende sind von der City-Tax ausgenommen, müssen den beruflichen Reisezweck aber nachweisen können.

Kinder auch?
Auch Kinder müssen die Citytax bezahlen.


Hunde auch?
Auch Hunde, für die extra ein Übernachtungsentgelt berechnet wird, bezahlen die Citytax.

Wer bezahlt keine Citytax?
Es gibt einige Ausnahmen. So bezahlen zum Beispiel Begleitpersonen von Patienten keine Steuer, wenn diese übernachten in der Nàhe des Krankenhauses. Auch Begleitpersonen behinderter Menschen bezahlen keine Steuer.
Auch Schulklassen bezahlen keine Steuer, sofern die Klassenfahrt eine schulische Veranstaltung ist.
Auch bezahlen Vereine keine Steuer, sofern die Kosten nicht die Mitglieder selber bezahlen, sondern komplett der Verein übernimmt (natürlich gibt es dafür extra einen Vordruck, den man ausfüllen muss, zum das glaubhaft zu machen :-) Natürlich bezahlen Bund,  Bundestags-  oder  Landtagsabgeordnete keine Steuer, da hier es sich hier um Informationsreisen für die handelt. Interessanterweise muss hier kein Vordruck extra ausgefüllt werden. Und auch keine Citytax bezahlt man, wenn man geschäftlich nach Berlin kommt. Hierzu im schönen Beamtendeutsch vom Berliner Senat:

Die  Übernachtungsteuer  ist  eine  sogenannte  örtliche  Aufwandsteuer,  der  der  private
Aufwand für eine Übernachtung gegen Entgelt in Berlin unterliegt. Das Bundesverfassungsgericht  hat  festgestellt,  dass  eine  solche  Steuer  darauf  abzielt,  die  besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erfassen, welche sich in der Verwendung von Ei nkommen  (Vermögen)  im  Bereich  des  persönlichen  Lebensbedarfs  äußert.  Hingegen dürfen Aufwendungen, die für berufliche Zwecke und damit gerade zur Einkommenserzielung getätigt werden, nicht der Besteuerung unterliegen.


Was ist zu tun als Gast, der geschäftlich in Berlin ist?
Bei urbanbnb buchen sehr viele Firmen für die Mitarbeiter, daher wollen wir hier näher darauf eingehen, was zu berücksichtigen ist, das man diese Steuer von 5% nicht bezahlt:
Dazu sagt der Berliner Senat:

Die Glaubhaftmachung ist bei abhängig Beschäftigten gegeben, sofern die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt wird, die Rechnung unmittelbar durch den Arbeitgeber bezahlt wird oder die Buchung unmittelbar durch den Arbeitgeber erfolgt.

In den übrigen Fällen kann die Glaubhaftmachung durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der der Name und der Sitz des Arbeitgebers und der Zeitraum des Aufenthalts oder durch eine Eigenbestätigung des Übernachtungsgastes, die diese Angaben enthält, hervorgehen.

Bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen ist auf einen vergleichbaren Nachweis abzustellen, wobei es in diesen Fällen unschädlich ist, wenn der Übernachtungsgast insbesondere unter Angabe seiner Einkommensteuernummer den Nachweis selbst ausstellt.

Im Beamtendeutsch ist hier mitgeteilt: Man kann sich selber einen 2-Zeiler formlos rausschreiben für sich selber, wenn man seine Steuernummer mitnotiert. Damit keine Citytax.


Und wie es ist es mit einem Hund, der geschäftlich in Berlin ist?
Auch dies ist nachzuweisen. Sonst bezahlt der Hund 5%.





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