Möbliert zu vermieten hat viele Vorteile. Nicht nur, das man mehr verdient, sondern man kann auch bessere Abschreibungsmöglichkeiten steuerlich geltend machen.
Rückerstattung vom Finanzamt: Gastgeber mit Zimmer und Ferienwohnungen können einiges von der Steuer absetzen |
urbanbnb gibt hierzu einen Überblick:
Als Gastgeber eines möblierten Gästezimmer oder Ferienwohnung, zum Beispiel in Stuttgart, Berlin oder Köln etc., haben Sie so manche Ausgabe, um Ihr Objekt in Schuss zu halten. Von Wartungs- bis hin zu Renovierungskosten. Sie können etliche Ausgaben von der Steuer absetzen und damit einiges wieder hereinholen. Hierzu müssen Sie bei der Steuererklärung die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausfüllen. Es ist wichtig, das Sie für Ihre Ausagen alle Belege sammeln und aufbehahren, um diese Kosten dann berücksichtigen zu können.
Urbanbnb Honorar
Unser Honorar können Sie als Kosten geltend machen. Hierzu bekommen Sie nicht nur jeden Monat eine finanzamtsfähige Abrechnung von uns, sondern am Jahresanfang auch eine Gesamtjahresrechnung, die gleich die ganze Einnahmen aufführt und unser Honorar. Absetzen und Steuer sparen ganz leicht gemacht damit.
Zinsen
Oft finanziert man seine Immobilie über ein Hypothekendarlehen. Die monatlich an die Bank zu zahlende Kreditrate besteht aus Zins- und Tilgungsleistungen. Die Zinsen können Vermieter von der Steuer absetzen.eigene Mietzahlung
Wer als Mieter einen Teil seiner gemieteten Wohnung bei urbanbnb zur Verfügung stellt, kann anteilig die Miete dafür als Kosten geltend machen.Grundsteuer
Wer Eigentümer einer Immobilie ist, muss jedes Jahr Grundsteuer an die Kommune zahlen. Diese Grundsteuer kann in voller Höhe in der Steuererklärung abgezogen werden..
Kontoführungsgebühren
Steuern sparen mit BnB
Ausgaben
und Einnahmen für eine Immobilie laufen häufig über ein speziell dafür
eingerichtetes Konto. Die Kontoführungsgebühren können Vermieter von der
Steuer absetzen.
Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie
Vermieter können für eine Immobilie, die bis einschließlich 31. Dezember 1924 errichtet worden ist, 40 Jahre lang jedes Jahr 2,5 Prozent von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Hauses oder der Wohnung von der Steuer absetzen. Für alle Immobilien, die nach 1924 errichtet wurden, können 50 Jahre lang zwei Prozent im Jahr von der Steuer abgesetzt werden.Möbel
Möbel gleich mal abziehen von der Steuer. Ab 2018 kann man alle Gegenstände für das Zimmer oder Wohnung und netto weniger als 800 Euro gekostet haben, sofort voll von der Steuer im gleichen Jahr zurückholen. Liegt der Betrag höher, muss dieser über mehrere Jahre abgesetzt werden. Einbauküche ist dafür das klassische Beispiel, die kann man anteilig 10 Jahre dann absetzen.Auch die Anschaffung von Rauchmeldern kann der Vermieter steuerlich geltend machen.
Reparaturen und Renovierung
Handwerkerkosten sind in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Man kann auch die Kosten gleichmässig auf bis zu maximal 5 Jahre verteilen.Nebenkosten
Normalerweise tragen Mieter die anfallenden Hausnebenkosten – zum Beispiel für Müllabfuhr, Versicherungen, Wasserverbrauch in Gemeinschaftsräumen oder Hausmeisterdienste. Als Gastgeber können diese, da ja pauschaliert bezahlt werden im Übernachtugnspreis, auch als Werbungskosten absetzen. Wenn man nur einen Teil seiner Wohnung an Gäste vergibt, dann wieder anteilig, am besten immer über die Wohnfläche verteilen.Fahrtkosten
Fahrten, die Gastgeber im Zusammenhang mit ihrer vermieteten Wohnung oder Zimmer machen, können sie als Reisekosten von der Steuer absetzen.Bürokosten
Als Gastgeber telefoniert man mit dem Gast, um Anreise abzustimmen. Oder tauscht Emails aus. Hat auch mal Schreibbedarf für Quittungsblock, Stifte etc. - dies kann als Bürokosten geltend gemacht werden. Denn auch Kleinvieh macht Mist.Bettwäsche und Putzutensilien
Alle Dekosachen, Bettwäsche, Handtücher, Besteck, Töpfe, Tischdecken, Gläser und natürlich auch Reinigungsuntensilien wie Staubsauger, Putzmittel etc. - abziehen von der Steuer.Natürlich ist dies nur ein Überblick von urbanbnb und keine steuerliche Beratung. Diese macht Ihr Steuerberater oder Finanzamt.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen