Es gibt Agenturen, die versprechen Ihnen, das sie nur langfristige Gäste haben. Mindestens 6 Monate oder sogar 12 bzw. 24 Monate. Gerade Makler, die im Bereich möblierten Wohnraum tätig sind, sind da sehr kreativ in den Versprechungen.
Es klingt auch sehr gut - statt mehrere Gäste im Jahr nur einen. Jemand der lange bleibt, immer bezahlt und am besten am Wochenende immer nach Hause fährt.
Sorry - die Realität sieht anders aus. Zum Glück.
Denn was solche Makler Ihnen versprechen, ist alles zu Ihrem Nachteil. Der einzige Profiteur ist der Makler, sonst niemand. Hier die Gründe, warum Sie nicht länger als 6 Monate vermieten sollen:
a) rein rechtlich, mietet der Gast dann nicht beim Makler, sondern direkt von Ihnen. Damit wird immer ein Mietverhältnis über Wohnraum im Sinne der mietrechtlichen Vorschriften begründet. Unabhängig davon, ob die Anmietung nur für einen Urlaub oder längerfristig erfolgt. Und völlig egal, was für einen Vertrag der Makler als Vorlage Ihnen anbietet.
Das Mietrecht ist dann immer gültig - allein deshalb sollten Sie schon Ihre möblierte Wohnung nicht über einen Makler anbieten oder sogar selber.
Geht die Anmietung über einen Ferienwohnungsvermittler wie wir von urbanbnb sind, finden nicht die mietrechtlichen, sondern ausschließlich die Vorschriften des Reiserechts Anwendung.
Das ist für Sie als Gastgeber (Vermieter) das Beste. So behalten Sie das Hausrecht über Ihr Objekt.
b) Das Versprechen, nur ab 6 Monate oder länger dann Ihr Objekt anzubieten, ist für Sie genauso schlecht. Denn dann gilt der Mieterschutz mit allen Nachteilen für Sie als Vermieter.
Nur bei einer Anmietung zum vorübergehendem Gebrauch liegt keine Vorschriften über den Mieterschutz vor. Gerichte haben dies mit 6 Monate festgelegt. Das heißt, egal wie Sie den Mietvertrag schreiben - ab 6 Monate Dauer sind Sie im Mietrecht.
Was ist nun besser?
Vermeintlich einen langfristigen Gast zu haben, der 6 Monate oder länger bleibt, nur aus Bequemlichkeit oder weil der Makler blumige Versprechen macht und dafür aber dann alle Nachteile des Mietrechts gegen sich haben?
Oder doch lieber bei urbanbnb die Wohnung tageweise oder monatlich zu vergeben. Sie können bei uns gerne als Mindestbuchungsdauer 30 Nächte einstellen, sodass nur Monatsgäste buchen. Wir haben zu 90% Firmenbuchungen, wo es auch kein Mietrecht gibt. Firmen buchen oftmals erst nur ein Monat mit Option länger. Das nehmen wir Ihnen alles ab, Sie als Gastgeber brauchen sich um nichts kümmern. Gerade Firmenbuchungen laufen dann in der Regel 3,4 Monate. So haben Sie im Jahr nicht viele Wechsel, sondern im Durchschnitt 4mal. Dafür alle Vorteile auf Ihrer Seite.
Fazit: Finger weg von Makler, die Ihnen 6 Monate oder länger versprechen. Das hat nur Nachteile für Sie.
Kommen Sie zu urbanbnb - die Profis im Bereich Bed&Breakfast und Wohnen auf Zeit.
Schon seit 1996.
Website: www.urbanbnb.de
Es klingt auch sehr gut - statt mehrere Gäste im Jahr nur einen. Jemand der lange bleibt, immer bezahlt und am besten am Wochenende immer nach Hause fährt.
Sorry - die Realität sieht anders aus. Zum Glück.
Denn was solche Makler Ihnen versprechen, ist alles zu Ihrem Nachteil. Der einzige Profiteur ist der Makler, sonst niemand. Hier die Gründe, warum Sie nicht länger als 6 Monate vermieten sollen:
a) rein rechtlich, mietet der Gast dann nicht beim Makler, sondern direkt von Ihnen. Damit wird immer ein Mietverhältnis über Wohnraum im Sinne der mietrechtlichen Vorschriften begründet. Unabhängig davon, ob die Anmietung nur für einen Urlaub oder längerfristig erfolgt. Und völlig egal, was für einen Vertrag der Makler als Vorlage Ihnen anbietet.
Das Mietrecht ist dann immer gültig - allein deshalb sollten Sie schon Ihre möblierte Wohnung nicht über einen Makler anbieten oder sogar selber.
Geht die Anmietung über einen Ferienwohnungsvermittler wie wir von urbanbnb sind, finden nicht die mietrechtlichen, sondern ausschließlich die Vorschriften des Reiserechts Anwendung.
Das ist für Sie als Gastgeber (Vermieter) das Beste. So behalten Sie das Hausrecht über Ihr Objekt.
b) Das Versprechen, nur ab 6 Monate oder länger dann Ihr Objekt anzubieten, ist für Sie genauso schlecht. Denn dann gilt der Mieterschutz mit allen Nachteilen für Sie als Vermieter.
Nur bei einer Anmietung zum vorübergehendem Gebrauch liegt keine Vorschriften über den Mieterschutz vor. Gerichte haben dies mit 6 Monate festgelegt. Das heißt, egal wie Sie den Mietvertrag schreiben - ab 6 Monate Dauer sind Sie im Mietrecht.
Was ist nun besser?
Vermeintlich einen langfristigen Gast zu haben, der 6 Monate oder länger bleibt, nur aus Bequemlichkeit oder weil der Makler blumige Versprechen macht und dafür aber dann alle Nachteile des Mietrechts gegen sich haben?
Oder doch lieber bei urbanbnb die Wohnung tageweise oder monatlich zu vergeben. Sie können bei uns gerne als Mindestbuchungsdauer 30 Nächte einstellen, sodass nur Monatsgäste buchen. Wir haben zu 90% Firmenbuchungen, wo es auch kein Mietrecht gibt. Firmen buchen oftmals erst nur ein Monat mit Option länger. Das nehmen wir Ihnen alles ab, Sie als Gastgeber brauchen sich um nichts kümmern. Gerade Firmenbuchungen laufen dann in der Regel 3,4 Monate. So haben Sie im Jahr nicht viele Wechsel, sondern im Durchschnitt 4mal. Dafür alle Vorteile auf Ihrer Seite.
Fazit: Finger weg von Makler, die Ihnen 6 Monate oder länger versprechen. Das hat nur Nachteile für Sie.
Kommen Sie zu urbanbnb - die Profis im Bereich Bed&Breakfast und Wohnen auf Zeit.
Schon seit 1996.
Website: www.urbanbnb.de
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