Gastgeber von Gästezimmer und Ferienwohnung - Kleinbetragsgrenze erhöht bei Rechnungen

Urbanbnb informiert: Der Gesetzgeber hat die Anforderungen bei Barumsätze vereinfacht. Daher gilt seit Mai eine neue Grenze - statt 150 Euro neu nun 250 Euro.




Hintergrund: Die Anforderungen an eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro (Alt), neu 250 Euro nicht übersteigt, sind, was die Angaben auf der Rechnung angeht, niedriger als bei einer Rechnung, die über diesem Betrag liegt. So entfällt beispielsweise die Verpflichtung der Steuernummer. 

Bei Kleinbetragsrechnungen sind die folgenden Angaben ausreichend:

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  1. Ausstellungsdatum,
  1. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung,
  1. Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe,
  1. anzuwendender Steuersatz oder ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Markus Urban von urbanbnb erklärt noch, wo man aufpassen muss: "Bei unvollständige oder unzutreffende Angaben zum Leistungsempfänger. Also den Gastdaten auf der Rechnung. Das kann dazu führen, das eine fehlerhafte Adresse für den Gast dazu führt, das ihm das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigert. Daher ist es sogar besser, keine Adresse vom Gast anzugeben, als das Risiko, das diese fehlerhaft ist.


Diese Angaben sind ohne Gewähr, da Steuerberatung nur das Finanzamt oder Ihr Steuerberater macht, bitte daher mit denen im Detail abklären.




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