GEZ Regelung verfassungswidrig bei Hotels, Gästezimmern und Ferienwohnungen



Die liebe GEZ - jeder kennt sie, keiner mag sie. Seit 2013 muss jeder GEZ bezahlen, egal ob man tatsächlich einen Fernseher oder Internet-Zugang hat. Gegen diese Regelung wurde schon oft geklagt, aber noch nie mit Erfolg.



Jetzt hat aber das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein sensationelles Urteil gefällt und diese Regelung im Fall von Hotels, Gästezimmer und Ferienwohnung für verfassungswidrig erklärt.
Hier war bisher der Fall, das für jedes Zimmer oder Fewo (bis auf das erste) ein Drittel des Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. Die Betreiberin eines Hostels aus Neu-Ulm hat dagegen geklagt. Alle Vorinstanzen verloren. Nicht aufgegeben. Hut ab.

Das gleiche Gericht hatte bisher geurteilt, das es unerheblich sei, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Da heutzutage nicht mehr mit der gebotenen Sicherheit dies feststellbar sei. Bei Hotelzimmer würde diese Voraussetzung aber nicht vorliegen, da man nicht sicher sagen kann, ob Hotelzimmer lückenlos mit Fernseher, Radios oder Internetzugang ausgestattet sind, also generell immer vorhanden sind. Denn auf Website, Prospekte und auch Gästebewertungen könnte dies entnommen werden, ob eines vorhanden ist oder nicht. Daher würde es keine unüberwindbare Schwierigkeiten geben, für die GEZ dies festzustellen. Das Gericht meint daher, das Betreibern von Hotels und ähnlichem (also Gästezimmer und Fewo) die Möglichkeit eingeräumt werden muss, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, wenn keine Empfangsgeräte vorhanden sind.

Im Streitfall der Hostelbetreiberin wurde dies nicht geprüft von der Vorinstanz und daher die Sache zurück an dieses verwiesen. Stellt dieses fest, das sie nicht zur Zahlung verpflichtet ist, müsste die Frage der Verfassungsmäßigkeit noch an das Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

Ein eindrucksvolles Beispiel von privaten Durchhaltevermögen und Mut, durch alle Instanzen zu gehen. Danke nach Neu-Ulm. 

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