Zukünftig auf jeden Fall erlaubt: Rechtssicherheit bei Ferienwohnungen

Bundeskabinett verabschiedete gestern Gesetz zur Neuregelung des Städtebaurechts


Gestern hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Neuregelung des Städtebaurechts verabschiedet. Darin enthalten ist auch eine gesetzliche Festschreibung von Ferienwohnungen.



Mit dem neuen § 13a BauGB erhalten Ferienwohnungen erstmals einen eigenen Regelungstatbestand im Baugesetzbuch.

Aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen, insbesondere in Wohngebieten, bestand lange Unsicherheit bei Genehmigungsbehörden und Investoren. Mit der rechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen als nicht störender Gewerbebetrieb bzw. als kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes soll diese Unsicherheit beseitigt werden. 

Ein prima und vernünftiges Gesetz meinen wir :-)

Hintergrund:
Ferienwohnungen existieren derzeit sowohl im Geltungsbereich von Bebauungsplänen als auch im nicht beplanten Innenbereich. Die Bauämter standen aufgrund sich widersprechender Urteile des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (vom 19. Februar 2014,AZ 3 L 212/12) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vom 18. September 2014, AZ 1 KN 123/12) vor erheblichen Rechtsanwendungsproblemen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie bei der Bauplanung.

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