Zukünftig auf jeden Fall erlaubt: Rechtssicherheit bei Ferienwohnungen
Bundeskabinett verabschiedete gestern Gesetz zur Neuregelung des Städtebaurechts
Gestern hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Neuregelung des
Städtebaurechts verabschiedet. Darin enthalten ist auch eine gesetzliche
Festschreibung von Ferienwohnungen.
Aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile über die Zulässigkeit von
Ferienwohnungen, insbesondere in Wohngebieten, bestand lange
Unsicherheit bei Genehmigungsbehörden und Investoren. Mit der
rechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen als nicht störender
Gewerbebetrieb bzw. als kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes soll
diese Unsicherheit beseitigt werden.
Ein prima und vernünftiges Gesetz meinen wir :-)
Hintergrund:
Ferienwohnungen existieren derzeit sowohl im Geltungsbereich von Bebauungsplänen als auch im nicht beplanten Innenbereich. Die Bauämter standen aufgrund sich widersprechender Urteile des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (vom 19. Februar 2014,AZ 3 L 212/12) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vom 18. September 2014, AZ 1 KN 123/12) vor erheblichen Rechtsanwendungsproblemen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie bei der Bauplanung.
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