Wann hat ein Gastgeber bei Gästezimmer und Ferienwohnungen das Recht auf Schadenersatz


Wenn Sie Gastgeber sind bei dieser Art der Vermietung, dann gehört es es zum Geschäftsrisiko, das mal ein Schaden passieren kann. Zum Glück ist dies bei uns ein seltener Ausnahmefall und wir machen BnB schon seit 1996.




Aber unter Umständen kann es zu einer Schädigung des Gastgebers durch ein Verhalten des Gastes kommen. Das liegt nicht immer in der Absicht des Gastes, kann also auch unwillentlich vorkommen.

Dennoch und das ist wichtig für Sie als Gastgeber eines Gästezimmer oder Ferienwohnung, haben Sie das Recht, einen Schadenersatz für entstandene Schäden einzufordern.

Und wir helfen Ihnen dabei, denn wir sind Ihr Partner auch bei negativen Vorfällen. Wir verstecken uns nicht hinter einer Versicherung in Amerika, wie das ein grosser Mitbewerber macht oder schieben die Verantwortung ab, wie das viele Makler machen, die sich nicht mehr zuständig fühlen.

Als Gastgeber haben Sie in zahlreichen Fällen ein begründetes Recht auf Schadenersatz vom Gast. Rechtlich wird nicht unterschieden, ob der Gast den Schaden absichtlich oder unwissentlich verursacht hat. Trägt der Gast die Verantwortung, ist durch sein Verhalten ein Schaden passiert, haben Sie als Gastgeber einen Anspruch auf Schadenersatz.

Vielen Gastgebern, besonders wenn diese nur bei Portale eingetragen sind, wo sie alles alleine machen müssen (Eintragungsportale, also bessere Adressbücher), wissen gar nicht, das Sie Ihren Gast auch dann belangen können, wenn durch dessen Handlung kein direkter Schaden entstanden ist, sondern dieser sich erst über Umwege bemerkbar macht.

Die häufigsten Fällen, wo ein Schaden entsteht, sind:

1.  die verbindliche Buchung kommt doch nicht zustande

2.  die verbindliche Buchung wird nicht ordnungsgemäss und vereinbart eingehalten
3.  der Gast beschädigt etwas im Gästezimmer oder Ferienwohnung
4.  der Gast hinterlässt Gegenstände im Objekt
5.  aufgrund des Verhaltens des Gastes entsteht ein Mietausfall


Bei uns bucht der Gast in der Regel online. Dieser Buchungsvorgang wird gerichtsfest von uns dokumentiert und es kommt ein verbindlicher Übernachtungsvertrag zustande, wenn der Gast am Schluss auf den Button - zahlungspflichtig buchen - drückt. Ein Gast, der nun
von seiner Buchung zurücktritt, also von seiner verbindlichen Zusage, haftet für den Schaden, der daraus entsteht.
Die Rechtslage ist hierbei eindeutig!  Gebucht ist gebucht.


Wir haben bei uns im Buchungsvorgang extra noch eine Sicherung eingebaut. Der Gast bekommt auf sein Handy einen SMS-Code, den er erst eingeben muss, bevor er dann verbindlich buchen kann. Bei uns passieren daher keine unabsichtliche Buchungen.

Wir sind wir aber kulant bei Stornierungen.
Denn wir geben dem Gast die Möglichkeit, bei gewissen Fristen auch kostenlos zurückzutreten vom Vertrag. Denn in der Regel können wir mit einer gewissen Vorlauffrist Ihr Objekt an andere Gäste neu belegen. Dann entsteht auch kein Schaden und alle Beteiligte sind zufrieden. Unsere Fristen finden Sie unter Punkt 8 bei unseren AGBs, siehe Link: https://www.urbanbnb.de/page/de/agbs


Es kann aber vorkommen, das ein Gast sehr kurzfristig storniert. Der Reisegrund ist abgesagt, er braucht keine Unterkunft mehr. Das kann vorkommen und wir schalten das Objekt gleich frei, um einen anderen Gast zu finden. Wenn aber tatsächlich ein Leerstand entsteht, so haben Sie als Gastgeber das Recht, den Schaden durch Leerstand dem Gast in Rechnung zu stellen. Dazu finden Sie von uns im Downloadbereich in Ihrem Gastgeberbereich auf unserer Website das Muster für Ihre Stornorechnung.

Das gilt auch, wenn Gast trotz verbindlicher Zusage verfrüht abreist und nur einen Teil der vereinbarten Miete zahlen will. Bei uns bezahlt der Gast im voraus, per Überweisung vor Anreise oder bar bei Anreise.

Wichtig ist - der Preis für den Aufenthalt in einen Zimmer oder Ferienwohnung ist rechtlich nicht an den tatsächlichen Aufenthalt des Gastes gebunden. Sollte der Gast zum Beispiel für 14 Tage gebucht haben, aber bereits nach 7 Tage wieder abreisen wollen, so kann er nicht wie einem Hotel einfach auschecken, sondern er muss die Kosten für den gesamten Zeitraum tragen.
Es ist daher unerheblich, ob der Gast während dieser Zeit sich auch tatsächlich in der Unterkunft befindet.

Sollte es zu einer dieser Situationen kommen, so haben Sie als Gastgeber einen Anspruch auf Schadenersatz. Schadenersatz ist die Ersatzleistung für einen reell entstanden Schaden. Daher haben wir in unseren Verträgen mit den Gästen schon berücksichtigt, das ein Schaden nie 100% sein kann. Wer so etwas in seinen Verträgen aufführt, läuft Gefahr, das er gar nichts bekommt, da dies schon der BGH als oberstes Gericht verworfen hat.

Wir ziehen daher bei uns einen pauschalierten Anteil ab. Weil wenn ein Gast früher geht oder nicht anreist, dann sparen Sie sich als Gastgeber zum Beispiel die Ausgaben von Wasser, Strom, Heizung etc. Gerichte haben dies mit 10-20% festgelegt.
Daher haben wir die Regelung mit 80% festgehalten, dann sind Sie auf der sichersten Seite.

Wir helfen Ihnen mit der Berechnung natürlich als Ihr Partner und sprechen auch mit dem Gast, das dieser in der Haftung dafür ist. 

Schäden im Gästezimmer und Ferienwohnung:
Das passiert unwissentlich, es kann vorkommen, das einem etwas herunterfällt. In den 16 Jahren, seit wir BnB und Ferienwohnung machen, war der grösste Schadensfall bisher 1340 Euro. Dieser entstand durch das Überlaufen des Wasserbeckens und das Wasser beschädigt einen Teil des Laminatbodens. Es handelte sich um eine Firmenbuchung, wo die Firma durch deren Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert war und die das anstandslos bezahlt haben. Auch hierbei helfen wir natürlich Ihnen als Gastgeber.

Kleinigkeiten wie ein Trinkglas oder ein Teller können Sie als Gastgeber von der Kaution abziehen, die bei uns immer 30% vom Übernachtungspreis beträgt. Diese Kaution haben wir vorab klar dargelegt und ist dem Gast vor Buchung bekannt, da unser Buchungssystem diese genau ausrechnet und aufführt. Sie haben also keine Diskussion wie bei andere Anbieter wegen Ihrer Kaution.

Gegenstände des Gastes nach Auszug im Objekt:
Auch das kann vorkommen. Bei Abreise ist man meistens in Hektik als Gast im Gegenzug zur Anreise. Da will man schnell nach Hause, der Zug kommt, das Flugzeug wartet. Gerade am Abreisetag sollte man aber als Gastgeber sich die Zeit nehmen, die Unterkunft zu prüfen.  Wenn es der Gast ganz eilig hat, dann kann er seine Bankverbindung hinterlegen und Sie überweisen die Kaution zurück nach gründlicher Unterkunftsprüfung.
Wenn Sie nun Sachen vom Gast noch finden, vergessene Lebensmittel, Badutensilien, ein Kleidungsstück - einfach den Gast informieren, ob er das noch braucht. Am besten ein Bild machen.  Holt der Gast das nicht ab oder verzichtet darauf, dann entsorgen.



Fazit:  Gebucht ist gebucht.
Wie überall haftet man für sein Verhalten, wenn ein Schaden entsteht.
Sie als Gastgeber haben das Recht, diesen einzufordern.
Wir helfen Ihnen dabei.


so geht BnB heute - bei www.urbanbnb.de









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