Frankfurter Tabelle - Ihre Rechte als Gast für Mängel beim Reiserecht, Gästezimmer oder Ferienwohnung


Die sogenannte Frankfurter Tabelle ist 30 Jahre alt und veraltet. Wir empfehlen, sie nicht mehr zu benutzen.

Besser ist: Kemptener Reisemängeltabelle




Wichtig - wie gehen Sie als Gast vor, um zu Ihrem Recht zu kommen:

Eine Kündigung nach § 651e Absatz 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn Mängel von mindestens 20 % vorliegen. Hierbei ist bei einer Kündigung nach Fristsetzung (§ 651e Absatz 2 S. 1 BGB) auf die nicht fristgerecht behobenen Mängel, bei einer sofortigen Kündigung (§ 651e Absatz 2 S. 2 BGB) auf die bei Abgabe der Kündigungserklärung vorliegenden Mängel abzustellen.

Das heisst:

Sie können nicht einfach ausziehen, nach Hause fahren und dann von dort aus mit Mängelgründen den Vertrag fristlos kündigen.

Denn zuerst müssen Sie dem Vertragspartner immer die Möglichkeit geben, den Mangel abzustellen. Dazu eine angemessene Frist stellen. Erst dann haben Sie rechtlich die Möglichkeit zur Minderung.

Beispiel:
Sie reisen an, stellen fest, die Küche ist nicht so sauber, wie Sie sich das vorstellen.

Falsch wäre nun, wieder auszuziehen. Denn mangelnde Sauberkeit lässt sich schnell und einfach beheben. Deshalb einfach Gespräch mit Gastgeber, der stellt das ab oder/und uns als Agentur informieren, wir kümmern uns darum.

Aber wir sind alle nur Menschen - Mängel können vorkommen. kein Grund, deshalb in Streit zu geraten - mit einem Gespräch vor Ort ist allen an besten gedient und der Mangel fast immer sofort behoben.

Falls aber mal etwas grösseres vorkommt - hier der Link:
http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20Reisem%E4ngeltabelle-Version-1.pdf


Die Kemptener Reisemängeltabelle wurde von Ernst Führich initiiert und wird regelmäßig aktualisiert.

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