Abzocke im Internet bei der Hotel-Buchungen Sonne, Freizeit, Faulenzen – endlich Urlaub. Doch Vorsicht!

Abzocke in Netz - Vorsicht bei Ihrer Buchung eines Hotelzimmers





Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude und viele von uns beschäftigen sich gerne am PC mit der bevorstehenden Urlaubsplanung.


Und dabei ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung im Internet zu buchen, ist für viele eine gängige Praxis. Doch hier lauern Gefahren. Denn leider ruft das immer wieder auch unseriöse Unternehmen auf den Plan, die Urlaubs willige mit dreister Abzocke um ihr Geld bringen. Das europäische Verbraucherzentrum kennt die aktuelle Betrugsmasche und gibt Tipps für eine erfolgreiche Buchung eines Hotelzimmers oder eine Ferienwohnung.
Im Internet finden Sie immer wieder gute und seriöse Angebote für eine schöne Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer. Doch derzeit kursieren aktuell irreführende Angebote im Netz, die den Anschein erwecken sollen, als handele es sich um den direkten Link der Internetseite eines Hotels oder einer Ferienwohnung. Doch in Wahrheit verbergen sich dahinter Werbeanzeigen einer Online-Reiseagentur, die Zimmer oder Wohnungen zu einem Preis anbieten, der weit unter dem anderer, gängiger Reiseplattformen liegt. Doch schauen Sie genauer hin: Was zunächst verlockend klingt, entpuppt sich jedoch meist als dreiste Masche. Denn hinter den vermeintlichen Schnäppchen Angeboten verbergen sich versteckte und bedauerlicherweise auch oft immens hohe Kosten. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland hervor. Doch wie schützen Sie sich vor dieser Abzocke und Betrug?
Urbanbnb verschafft Ihnen einen Überblick.
Extrem hohe Servicegebühren
Der Haken bei den ach so vermeintlich günstigen Angeboten: Auf den sehr attraktiven (Verlockung) Preis wird eine absurd hohe Service-Gebühr aufgeschlagen. Diese entspricht in etwa 50 bis 100 Prozent des Zimmerpreises. Kostet das Zimmer zum Beispiel 500 Euro, belaufen sich die Gesamtkosten nicht selten auf satte 750 bis 1000 Euro. Was die Abzocke so gemein und gefährlich macht: Diese Service-Gebühr ist während des gesamten Buchungsvorgangs nicht erkennbar. Der User erfährt erst nach Eingabe der Kreditkartendaten im Internet und nach Erhalt der Rechnung von der dann bereits bezahlten Gebühr.
„Dieses Vorgehen ist gemäß den in der EU zum Schutz der Verbraucher geltenden Regeln nicht zulässig. An diese Regeln müssen sich auch Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas halten, wenn sie gezielt Verträge mit Verbrauchern aus der EU abschließen möchten. Problematisch ist hier jedoch, dass die Verbraucher erst bemerken, was geschehen ist, wenn der Vertrag bereits abgeschlossen und die Zahlung getätigt ist. Habe ich es mit einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union zu tun, ist es umso schwieriger, dagegen vorzugehen und das Geld zurückzuerhalten“, erklärt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
So schützen Sie sich vor Abzocke und Betrug beim Buchen von Hotels oder einer Ferienwohnung im Internet
Damit Sie als Verbraucher nicht auf eine böse Abzocke bei der Hotel-Buchung im Internet hereinfallen und somit auch keine unliebsamen Überraschungen bei der Rechnung erleben, gibt das Verbraucherzentrum folgende Tipps:
Technische Tipps:
• Bei den Suchanfragen im Internet erscheint bezahlte Werbung häufig an erster Stelle. Die Werbeanzeigen sind mit den Begriffen „gesponsert“ oder „Ad“ gekennzeichnet. Nutzen Sie daher einen Ad-Blocker, um einen Großteil der Werbung auszuschalten.
• Löschen Sie vor der Suche Ihre Cookies sowie den Browserverlauf. Denn diese speichern die Einstellungen der von Ihnen bereits besuchten Internetseiten. Löschen Sie diese nicht, erhalten Sie Werbung und Vorschläge für Hotels, die wiederum zu Ihren bisherigen Suchanfragen passen.
• Schalten Sie bei der Buchung von Hotels im Internet in den Privat-Modus. Hier speichert der Browser keine aufgerufenen Internetseiten. Auch die Cookies werden direkt gelöscht.
• Sie können auch ein Virtual Private Network (VPN) oder für „anonymeres Surfen“ den Tor-Browser nutzen. Beides sorgt dafür, dass Ihre Suchverläufe nicht mehr ausgelesen werden können. Sie surfen also im sogenannten „Inkognito-Modus“. Eine Rückverfolgung ist somit nicht möglich. Das wiederum bedeutet, dass Sie auch keine auf Sie zugeschnittene Werbung erhalten.
• Vermeiden Sie unabsichtliche, doppelte Buchungen. Wenn der Buchungsvorgang abgebrochen wird, buchen Sie nicht sofort erneut. Warten Sie zunächst ab, ob Sie nicht doch eine Buchungsbestätigung erhalten. Setzen Sie sich gegebenenfalls mit dem Buchungsportal in Verbindung, um herauszufinden, ob Sie nicht doch bereits die Buchung getätigt haben.
Allgemeine Tipps
• Sie sollten nur bei Ihnen bekannten und vertrauten Anbietern buchen.
• Prüfen Sie, welche Leistungen im Preis inbegriffen ist.
• Nutzen Sie ein Preisvergleichsportal, um den günstigsten Zimmerpreis aller Anbieter zu finden. Gleichen Sie diesen wiederum mit dem direkt vom Hotel angebotenen Zimmerpreis ab. Denn oft bietet das Hotel selbst günstigere Preise.
• Wenn Sie über ein Vermittlungsportal buchen, googeln Sie unbedingt den Anbieter. Informieren Sie sich in jedem Fall vor der Buchung, welche Erfahrungen andere Urlauber gemacht haben.
• Informieren Sie sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lesen Sie die Hotelbeschreibung sowie die wichtigsten Punkte (Vertragspartner, Leistungen, Stornierungsoptionen usw.).
• Vergleichen Sie die Check-In-Zeiten auf der Seite des Vermittlers mit denen des Hotels, da diese nicht immer korrekt übernommen werden. Je nach Hotel kann es gegebenenfalls sogar passieren, dass Ihre gesamte Buchung verfällt, wenn Sie für die erste Nacht verspätet einchecken.
• Achten Sie unbedingt vor dem Abschluss der Buchung des Hotels im Internet auf den Endpreis: Im letzten Schritt können Gebühren hinzugefügt werden, mit denen Sie nicht rechnen und die leicht übersehen werden können.
• Bezahlen Sie idealerweise erst vor Ort oder, falls dies nicht möglich ist, per Kreditkarte.
• Prüfen Sie zeitnah nach der Buchung Ihre Kreditkartenabrechnung. Wurde zu viel abgerechnet? Dann nutzen Sie das Chargeback-Verfahren, um Ihr Geld zurückzuholen.

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