Was tun, wenn der Gast die Miete der Ferienwohnung oder das Gästezimmer nicht bezahlt?

 

 


 

Es gibt sie - diese schwarzen Schafe, die nach ihrem Auszug die anfallenden Mietkosten nicht bezahlen. Und das ist sehr ärgerlich. Was also können Sie tun, damit Sie auch Ihre Mietzahlung erhalten?
Das Zahlungen ausbleiben, kommt vor. Wir haben im Dienstleistungsbereich mit Menschen zu tun und kann es eben schon mal vorkommen, dass der Gast „vergisst“ zu bezahlen. Es ist nicht die Regel,
aber es kommt vor.



Was tun bei ausbleibenden Mietzahlungen?
Da Sie Interesse an diesem Artikel haben, hatten Sie entweder schon mal das Problem, oder wollen einfach grundsätzlich wissen, wie Sie in diesem Fall vorgehen oder besser noch, sich vor Mietprellern schützen können.
 

Sollte Ihnen das gerade aktuell passiert sein, dann können Sie froh sein, dass Sie dieses Problem „nur“ mit einem Gast Ihrer Unterkunft haben und nicht mit einem Langzeitmieter. Denn hier sähe die Sache sehr viel schwieriger aus.
 

Ist der schon ausgezogen und hat nicht bezahlt, haben Sie als Vermieter folgende Möglichkeiten:


• Persönlich beim Schuldner vorstellig werden
• Einen Anwalt einschalten
• Ein Inkassodienst beauftragen
• Mahnbescheid beantragen
• Anzeige bei der Polizei wegen Einmietungsbetrug
• Es sein lassen, die Nerven schonen und auf die Miete verzichten

Oft reicht es aus, wenn Sie hartnäckig bleiben und beim Schuldner ständig auf die "Füsse" treten und auf den Ausgleich der Forderung bestehen. Entweder per Telefon, WhatsAPP oder persönlich.

Sollte der Mieter eine Firma sein und diese unverhofft in Zahlungsschwierigkeiten geraten sein, dann treffen Sie mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung. Dies ist eine bessere Lösung als überhaupt kein Geld zu bekommen. Natürlich behalten Sie die Zahlungen der Raten im Auge, um im Fall einer ausbleibenden Rate beim Schuldner anzurufen oder vorbeizugehen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, für die Bezahlung Ihrer Forderung einen Anwalt zu beauftragen. Der verleiht Ihrer Forderung nicht nur rechtlichen Nachdruck und unterstreicht Ihre Ernsthaftigkeit in dieser Angelegenheit. Hier beachten Sie, dass Sie evtl. hierbei Gefahr laufen, auf den Kosten für Ihren Anwalt sitzen zu bleiben und somit noch mehr Geld verlieren.

Doch aufgepasst: „Dem schlechten Geld noch gutes hinter werfen“ - überlegen Sie gut, was sich lohnt und was eher nicht. Diese allgemeine „Bauernweisheit“ ergibt Sinn und hat ihre Berechtigung. Prüfen Sie, wenn möglich, ob Ihr Schuldner überhaupt zahlungsfähig ist. Denn ist er insolvent, bleiben Sie zu einer hohen Wahrscheinlichkeit auf Ihren gesamten Kosten sitzen. Zwar haben Sie über den Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Ihre Forderung geltend zu machen. Doch sind die Chancen, dass der Verwalter wirklich für jeden Gläubiger die ausstehenden Beträge reinholt, meist so gering, dass Sie oft nicht einmal die Kosten Ihres Rechtsverteidigers damit abgedeckt haben.

Die Sache selber in die Hand nehmen:
Sind die Mietschulden überschaubar, ist es größtenteils der bessere Weg, wenn Sie mit einer Inkassofirma zusammenzuarbeiten. Es gibt Inkassofirmen, bei denen sie keinerlei Kostenrisiko haben. Zahlt der Schuldner an eine diese Inkassofirma, erhalten Sie 100 % des Rechnungsbetrags. Die Kosten für die Inkassofirma zahlt der Schuldner extra. Und wichtig zu wissen: Zahlt der Schuldner die Forderung nicht, brauchen Sie keinerlei Gebühren oder Bearbeitungskosten an die Inkassofirma zu zahlen.

Der Mieter zahlt die Miete nicht, wohnt aber noch bei mir:

Wenn Sie einen Gast beherbergen, der für einen längeren Zeitraum bei Ihnen gebucht hat und seine monatliche Miete nicht bezahlt, machen Sie Folgendes; Sie setzen Sie sich mit der Polizei in Verbindung und bitten diese, Ihnen bei der Räumung der Gästezimmer oder Ferienimmobilie behilflich zu sein. In der Regel hilft Ihnen die Polizei gerne, da es sich nicht um einen konventionellen Mieter, sondern um einen Gast handelt, den Sie beherbergen. Das ist also ähnlich wie in einem Hotel, wer nicht zahlt, fliegt raus (hier wird meist die Zimmerkarte gesperrt).

Doch wie schütze ich mich vor Mietausfällen?

Wir von www.urbanbnb.de, raten unseren Gastgebern schon immer folgendes, was ich bestens bewährt hat: Jeder Gast hat bei Anreise die erste Miete und die vereinbarte Kaution in bar zu bezahlen. Wir weisen unsere Gäste bereits auch schon bei Angebotserstellung auf unsere Zahlungskonditionen hin. Auch ist es ratsam, dass man sich anfangs in Sache Zahlung der Miete, sich dem Gast gegenüber konsequent verhält. Da unsere Gäste die Anreise telefonisch vorab mit dem Gastgeber absprechen, wird auch hier der Gastgeber dem Gast bereits am Telefon auf die Art der Bezahlung nochmals hinweisen. Sollte der Gast also bei Anreise kein Geld dabei haben, schicken Sie diesen zum nächstgelegenen Bankautomat. Sollte der Gast dann vom Gang zum Bankautomaten nicht mehr wieder kommen, ist das alle mal besser, als später evtl. seinem Geld hinterherlaufen zu müssen.
Seien Sie keinen Fall nachlässig oder lassen Sie sich hinhalten. Auch wenn der Gast schon eine Zeit bei Ihnen wohnt, vereinbaren Sie bereits am Anreisetag die Zahlungen der zukünftigen Mieten. Dem Trugschluss: „Der Gast hat die letzten Wochen immer seine Miete bezahlt, das wird er auch weiterhin tun!“ – sollten Sie nicht erliegen. Sollte der Gast also in nächsten Monat oder einen der weiteren Monate die Zahlung nicht pünktlich kommen, handeln Sie umgehend. Unsere Gastgeber genießen die Vorteile, dass Sie zum einen ein starkes Team hinter sich haben und wir uns da selbstverständlich miteinbringen, sollte der Gast in der Zahlung unpünktlich sein. Mit vereinten Kräften sich um die Zahlung kümmern ist effektiver als ein einzelner Gastgeber ohne Hilfe.

Am besten sind daher auch die Buchungen von großen Firmen, die für ihre Mitarbeiter ihre Unterkünfte buchen. Hier schreiben unsere Gastgeber die Rechnung nach der Erhalt der Buchung durch uns, die Firma bezahlt die Miete und die Kaution vor Anreise des Gastes auf das Konto des Gastgebers. Wir meinen, das ist die beste Lösung und hat sich für unsere Gastgeber bewährt.

 Mehr Info:

www.urbanbnb.de 

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