28. November 2024 | Tipps von UrbanBnB
Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen ist in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oft ein Reizthema. Unbekannte Gäste, ständiger Wechsel und mögliche Lärmbelästigungen sorgen regelmäßig für Konflikte. Doch es gibt Alternativen, die sowohl Vermieter:innen als auch Nachbar:innen zufriedenstellen – UrbanBnB und das Konzept des Wohnens auf Zeit.
UrbanBnB: Ein Modell für Harmonie und Stabilität
UrbanBnB unterscheidet sich grundlegend von Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Unsere Gäste bleiben im Schnitt 5 bis 9 Monate, wodurch tägliche An- und Abreisen der Vergangenheit angehören. Diese Stabilität schafft eine angenehme Atmosphäre – für Sie als Vermieter:in und für Ihre Nachbarschaft.
Die Vorteile von UrbanBnB für Vermieter:innen:
Langfristige Gäste:
Geschäftsreisende, Berufspendler:innen oder Familien in Übergangsphasen sorgen für eine ruhige Nachbarschaft und ein harmonisches Miteinander.
Rechtskonformität:
Mit UrbanBnB bewegen Sie sich im rechtlich sicheren Rahmen der Wohnnutzung. Kein Streit in der WEG, da unsere Mietdauer übliche Wohnstandards erfüllt.
Einnahmesicherheit:
Längere Aufenthalte bedeuten stabilere Einnahmen und weniger Verwaltungsaufwand.
Rundum-Service:
Von der Vermarktung bis zur Gästebetreuung – wir kümmern uns um alles, während Sie entspannt bleiben können.
BGH-Urteil: Kurzzeitvermietung in WEGs – ein Balanceakt
Doch was passiert, wenn die Kurzzeitvermietung innerhalb der WEG aus dem Ruder läuft? Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung getroffen.
Hintergrund des Falls
In einer WEG mit acht Parteien beschwerten sich die Miteigentümer:innen über die ständigen Gäste einer Wohnung, die regelmäßig kurzfristig vermietet wurde. Daraufhin beschlossen sie mit 75 % Mehrheit, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass Kurzzeitvermietungen verboten sind.
Die Entscheidung des BGH
Der BGH erklärte den Beschluss für ungültig. Das Gericht betonte, dass kurzfristige Vermietungen zur Zweckbestimmung des Wohneigentums gehören und diese Zweckbestimmung als sogenanntes „mehrheitsfestes Recht“ nur mit Zustimmung aller Eigentümer:innen geändert werden darf.
👉 Wichtig: Selbst eine allgemeine Öffnungsklausel in der Teilungserklärung reicht hier nicht aus. Das individuelle Recht, eine Wohnung frei zu nutzen, ist durch das Grundgesetz (Art. 14 GG) geschützt.
Warum UrbanBnB die perfekte Lösung ist
Das BGH-Urteil zeigt, wie wichtig ein Vermietungskonzept ist, das Rechtskonformität mit den Bedürfnissen der Nachbarschaft verbindet. UrbanBnB bietet genau das:
- Kein ständiger Wechsel: Langfristige Aufenthalte garantieren ein ruhiges Wohnumfeld.
- Keine rechtlichen Konflikte: Unsere Mietverträge bleiben im Rahmen der Wohnnutzung und vermeiden Streitigkeiten.
- Harmonie statt Unruhe: Zielgruppen wie Geschäftsreisende oder Berufspendler:innen fügen sich nahtlos in die Gemeinschaft ein.
Fazit
Mit UrbanBnB setzen Sie auf ein nachhaltiges Vermietungskonzept, das nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrer Nachbarschaft zugutekommt. Entdecken Sie die Vorteile eines stressfreien Vermietungsmodells und lassen Sie uns gemeinsam Wohnen auf Zeit zu einer harmonischen Erfahrung machen.
👉 Erfahren Sie mehr auf urbanbnb.de 🚪✨
#UrbanBnB #BGHUrteil #WohnenAufZeit #Langzeitvermietung
Kommentare
Kommentar veröffentlichen