Wohnen auf Zeit, BnB und die möblierte Vermietung von Ferienwohnungen: Das können Vermieter von der Steuer absetzen

Eines vorweg; wie jede andere Vermietungseinnahme, sind auch die Einnahmen bei einer möblierten Vermietung steuerpflichtig. 

 


 

Dazu müssen Sie die Erlöse also in der Anlage V Steuererklärung auflisten. Es gibt es keinerlei Unterschied zu den Einkünften aus sogenannten „normalen“ Vermietungsgeschäften – Sie müssen auch bei einer möblierten Vermietung keine Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer abführen, sofern Sie die Immobilie im Privatbesitz halten.

Das können Sie steuerlich geltend machen!

Bei einer möblierten Vermietung legen Sie als Eigentümer meist viel Wert auf eine, gute und liebevolle Einrichtung der Immobilie, denn ist eine Wohnung für die Zeitvermietung richtig eingerichtet, steigt auch die Nachfrage der Gäste. Das erhöht die kontinuierliche und gewinnbringende Auslastung. Aus diesem Grund, werden hier sehr oft schöne und hochwertigere Möbel eingesetzt, wie beispielsweise eine Einbauküche oder ein großes, bequemes Bett. Diese Kosten, die Sie also für Möbel und Einrichtungsgegenstände investieren, können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Dazu kommt auch, dass Sie bei der möblierten Vermietung auch die erforderlichen Werbungskosten, sowie die generelle Abschreibung der Immobilie sowie die Verwaltungskosten, steuerlich geltend machen können. Durch die höheren Werbungskosten, die wichtig für die Vermarktung der Immobilie wichtig sind, reduziert sich der Gewinn aus der Vermietung und dementsprechend wird Ihre Steuerlast auch geringer werden. Achten Sie daher unbedingt darauf, jeden Ausgabeposten in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen, um die maximale Steuerersparnis für sich rausholen zu können.

Tipp: Lassen Sie sich sich für alles, was im Zusammenhang mit der möblierten Vermietung steht, eine Rechnung oder einen Beleg ausstellen. Für eine gute und klare Übersicht der Rechnunungen und Kosten, sollten Sie von Anfang an eine Art Tabelle und Liste führen , damit Sie am Jahresende eine klare Übersicht haben, welche Kosten im Jahresverlauf für die möblierte Vermietung angefallen sind. Die Steuererklärung wird dadurch deutlich vereinfacht und spart am Ende Steuern!

Mehr Tipps zum Steuern sparen:

Urbanbnb Honorar:

Als erfolgreiches Familienunternehmen für Wohnen auf Zeit, belegen wir bereits seit 1996 unsere Gastgeber und Gastgeberinnen mit Gästen, die meist aus beruflichen Gründen in eine fremde Stadt kommen. Unser Honorar für die erfolgreiche Vermittlung der Gäste, erhalten wir eine Provision. Diese können Sie als Kosten ebenfalls als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Hierzu bekommen Sie nicht nur jeden Monat eine finanzamtsfähige Abrechnung von uns, sondern am Jahresanfang auch eine Gesamtjahresrechnung. Das Absetzen und Steuer sparen ist mit einer klaren Übersicht ganz leicht gemacht.

Zinsen:

Nicht selten finanziert man seine Immobilie über ein Hypothekendarlehen. Die an die Bank monatlich zu zahlende Kreditrate besteht aus Zins- und Tilgungsleistungen. Die Zinsen können Vermieter auch von der Steuer absetzen. Eigene Mietzahlung. Wer als Mieter einen Teil seiner gemieteten Wohnung bei urbanbnb zur Verfügung stellt, kann anteilig die Miete dafür als Kosten geltend machen.

Grundsteuer:

Wer Eigentümer einer Immobilie ist, muss jedes Jahr Grundsteuer an die Kommune zahlen. Diese Grundsteuer kann in voller Höhe in der Steuererklärung abgezogen werden.

Zusammengefasst:

Als Gastgeber eines möblierten Gästezimmers oder Ferienwohnung, zum Beispiel in Stuttgart, Berlin oder Köln etc., haben Sie so manche Ausgabe, um Ihr Objekt in Schuss zu halten. Von Wartungs- bis hin zu Renovierungskosten. Doch Sie können etliche Ausgaben von der Steuer absetzen und können damit einiges wieder hereinholen.

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