Wohnen auf Zeit - Tipps für Vermieter

                Fahrkosten bei Vermieter für Wohnen auf Zeit 



Vermieter, die Wohnung auf Zeit anbieten und ihre Wohnungen nur gelegentlich aufsuchen, können die Fahrtkosten nach Regelung für Dienstreisen bei der Steuer absetzen. Kommt der Vermieter regelmässig vorbei, kann er für die Abrechnung der Fahrtkosten die Entfernungspauschale ansetzen.

Wie genau die Vermieter die Kosten für die Fahrt zum Mietobjekt abrechnen können, hängt davon ab, wie regelmässig das Mietobjekt aufgesucht wird. Bei gelegentlichen Fahrten zum Mietobjekt kann der Vermieter nach Regeln für Dienstreisen als Werbekosten bei den Einkünften aus Vermietung und Ver -
pachtung abziehen. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Vermieter 1 x im Monat sein Mietobjekt aufsucht. Hier kann der Vermieter dir tatsächlichen Kosten für die Hin und Rückfahrt bei der Steuer geltend machen. 

Ein Vermieter kann, wie z.B. ein Arbeitnehmer, an dem Mietobjekt ggf. auch eine erste Tätigkeitsstätte haben, wenn er seine Wohnungen nicht nur gelegentlich, sondern regelmässig aufsucht, um dort z.B. anfallende Reparaturarbeiten oder allgemeine Hausmeistertätigkeiten durchzuführen. Das entschied das Finanzgericht Köln.


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