Steuertipp für Gäste - Unterkunftskosten mit 1000 Euro mtl. absetzbar . Steuern sparen

Urbanbnb möchte alle Gäste informieren, das die Kosten für eine Unterkunft von der Steuer absetzbar sind als Zweitwohnung. Hierzu meint Markus Urban, Inhaber der Firma Urbanbnb:

"Gäste, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung benötigen, können bis zu 1000 Euro monatlich an Unterkunftskosten steuerlich geltend machen. Viele unsere Gäste sind Selbstständige, Freiberufler etc., die bei uns ein Gästezimmer oder eine möblierte Wohnung für mehrere Woche oder Monate buchen. Dies kann nun bis mit bis zu 12000 Euro im Jahr abgesetzt werden."




Hat sich aufgrund des verbraucherfreundlichen Urteils vom 14.03.2017 des Finanzgericht Düsseldorf (Az: 13 K 1216/16) sich die Situation nochmals verbessert?

Dazu Markus Urban: "Dieses Gericht hat gegen die Finanzverwaltung entschieden und  zugunsten der Bürger, die Wohnen auf Zeit beruflich nutzen und außerhalb des eigenen Wohnortes arbeiten müssen. Bisher waren Hausrat und Wohnungseinrichtung nicht absetzbar. Dies kann nun zusätzlich geltend gemacht werden. Bei urbanbnb ist das noch leichter - denn ein Gast bekommt bei uns ja komplett möblierte und ausgestattete Unterkünfte zur Verfügung. Damit entfällt sogar die Entsorgung und Lagerung nach Auszug von Möbel, Hausrat etc.. So einfach wie im Hotel, genauso bedarfsgerecht - nur um einiges günstiger als im Hotel. Das sind die Vorteile und dazu noch die Steuerersparnis, die unsere Gäste nutzen können."

Was kann ein Gast noch beachten, um Steuer zu sparen?

Markus Urban: "Zu beachten ist, das man einen eigenen Haushalt an dem ersten Wohnsitz weiterhin hat. Das ist ja bei vielen der Fall, die nur auf Zeit aus beruflichen Gründen zum Beispiel nach Stuttgart versetzt werden und dort eine Ferienwohnung benötigen für mehrere Monate.
Die Fahrtkosten (Heimfahrt zum Beispiel), aber auch Verpflegungsmehraufwendungen (für die ersten 3 Monate) und etwaige Umzugskosten (Mietauto, Telefonate, Kosten für Suchen etc.) wirken sich ebenfalls steuermindernd aus."

Haben Sie noch weitere Tipps?

Markus Urban: "Viele unsere Gäste fahren am Wochenende nach Hause. Das gilt als Familienheimfahrten. Hierfür kann man die Entfernungspauschale nutzen. Pro Entfernungskilometer werden 0,30 Euro anerkannt mit dem eigenen Auto. Dazu braucht es nicht mal Belege. Allerdings sollte man trotzdem Belege aufheben, besonders wenn man jede Woche Heim fährt, damit gegenüber dem Finanzamt ein Nachweis vorhanden ist. Da sind schnell schöne Summe zusammen. Fahren Sie 3mal nach Hause im Monat und die Entfernung beträgt 400 km, sind das 2400 km bzw. 800 Euro im Monat, die Sie geltend machen können."

Ein Wort zum Thema Essen - was können Sie uns da mitteilen?

Markus Urban:  "Essen heisst ja beim Finanzamt Verpflegung. Für höchstens 3 Monate kann man nach Einzug in unsere Gästezimmer oder Ferienwohnung dann ein Pauschbetrag geltend machen als Verpflegungsmehraufwand. Ohne Belege extra. Für jeden Kalendertag, wo man von daheim abwesend war, kann man dann 24 Euro am Tag ansetzen. Übernachten Sie zum Beispiel 5mal die Woche und an den anderen Tagen sind Sie zu Hause, dann ist der Betrag 480 Euro im Monat bei 20 Nächte.

Zusammengefasst als einfaches Rechenbeispiel:

1000 Euro im Monat für die Unterkunft 
800 Euro für Heimfahrt
480 Euro für Essen

= 2280 Euro im Monat absetzbar Bei einer Steuerquote von 30% erhalten Sie vom Staat über Ihre Steuererklärung dann 684 Euro zurück. Pro Monat :-)

Das ist sehr vereinfacht nun dargestellt und ohne Gewähr. Denn Steuerberatung macht nur der Steuerberater und das Finanzamt. Daher dort einfach abklären. Denn das ist bares Geld für Sie :-)



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