weitere Verbesserung für Gastgeber, die Internet anbieten. EU-Urteil stärkt Gastgeber. Störerhaftung ist rechtswidrig.

weitere Verbesserung für Gastgeber, die Internet anbieten.
EU-Urteil stärkt Gastgeber. Störerhaftung ist rechtswidrig.


Im aktuellen Fall ging es um Tobias McFadden (Piraten-Partei-Politiker), der gegen Sony Entertainment durch alle Instanzen geklagt hatte. McFadden hatte in seinen Geschäftsräumen einen offenes W-Lan zur Verfügung gestellt und sollte für ein illegal angebotenes Musikalbum zahlen. Laut Spiegel Online wird Fall von McFadden nun das Landgericht München auf Basis der aktuellen Entscheidung des EuGH urteilen.
Zur Absicherung sollten Sie weiterhin unser Formular benützen, wo Sie die Belehrung des Gastes schriftlich festhalten. Das Formular steht im Downloadbereich in Ihrem Gastgeberaccount zur Verfügung.
Aber Ihrem Serviceangebot - Internet für Gäste steht nichts mehr Weg, die Gerichte sind auf Ihrer Seite 

so geht BnB heutzutage - bei www.urbanbnb.de


Und Danke an Tobias :-)

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