GEZ - TV in der Ferienwohnung - was ist zu beachten?
die liebe GEZ - niemand mag sie, aber jeder muss bezahlen.
Was ist zu beachten für Sie als Gastgeber bei einer Ferienwohnung?
Grundsätzlich ist ein TV in einem BnB-Zimmer oder Ferienwohnung Standard. Jeder Gast möchte abends vor dem TV abschalten oder bestimmte Sendungen, Sport etc. anschauen und erwartet ein TV Gerät. Diese sind heutzutage nicht mehr teuer und so ein Flachbildschirm sieht auch gut aus im Objekt.
Bei Gästezimmer - GEZ 0 Euro:
Hier bezahlen Sie als Gastgeber nichts extra, wenn Sie in der Wohnung im Gästezimmer einen weiteren TV aufstellen. Denn es wird ja nicht mehr nach Geräten bezahlt, sondern nach Wohnung.
Bei Ferienwohnungen - GEZ:
Für die erste Ferienwohnung fällt neben der allgemeinen Haushaltspauschale keine weitere Gebühr an.
Konkret sagt die GEZ hierzu:
Was ist zu beachten für Sie als Gastgeber bei einer Ferienwohnung?
Grundsätzlich ist ein TV in einem BnB-Zimmer oder Ferienwohnung Standard. Jeder Gast möchte abends vor dem TV abschalten oder bestimmte Sendungen, Sport etc. anschauen und erwartet ein TV Gerät. Diese sind heutzutage nicht mehr teuer und so ein Flachbildschirm sieht auch gut aus im Objekt.
Bei Gästezimmer - GEZ 0 Euro:
Hier bezahlen Sie als Gastgeber nichts extra, wenn Sie in der Wohnung im Gästezimmer einen weiteren TV aufstellen. Denn es wird ja nicht mehr nach Geräten bezahlt, sondern nach Wohnung.
Bei Ferienwohnungen - GEZ:
Für die erste Ferienwohnung fällt neben der allgemeinen Haushaltspauschale keine weitere Gebühr an.
Konkret sagt die GEZ hierzu:
Auch für privat genutzte Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser gilt die Regel: Eine Wohnung –ein Beitrag. Bewohnt man also zusätzlich zu seinem Haus oder seiner Wohnung eine Ferienwohnung, ein Wochenendhaus oder einen feststehenden Campingwagen, muss für diese, ebenso wie für den Hauptwohnsitz, ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Monat entrichtet werden.
Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen, die vermietet werden. In diesem Fall ist die jeweils erste Ferienwohnung oder das erste Ferienhaus für jede zugehörige Betriebsstätte beitragsfrei. Wird die Vermietung von einer Privatwohnung aus verwaltet, für die bereits der Rundfunkbeitrag entrichtet wird, ist die Betriebsstätte in der Wohnung ebenfalls beitragsfrei.
Haben Sie mehrere Ferienwohnungen, dann gilt: Ab der zweiten Ferienwohnung fällt jeweils ein Drittelbeitrag von 5,83 Euro pro Monat an.
Diese Kosten berechen Sie bei der Erstellung Ihres Übernachtungspreis mit ein und bieten daher dem Gast eine saubere Lösung.
Denn kein Gast möchte noch extra GEZ anmelden, wenn er zum Beispiel Ihre Wohnung für 1,2 Monate bucht. Und bei diesen geringen Kosten bzw. 0 Euro Kosten für Sie als Gastgeber kein Problem.
Denn kein Gast möchte noch extra GEZ anmelden, wenn er zum Beispiel Ihre Wohnung für 1,2 Monate bucht. Und bei diesen geringen Kosten bzw. 0 Euro Kosten für Sie als Gastgeber kein Problem.
-> so geht BnB heutzutage - bei www.urbanbnb.de
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