Mängel in der Ferienwohnung - was tun?

Übereilt eine Ferienwohnung zu kündigen, weil sie einem nicht gefällt, kann teuer werden: Das Amtsgericht München hat festgestellt, dass Vermietern zumindest eine angemessene Frist eingeräumt werden muss, Mängel zu beheben.

Grundsätzlich: Wie überall im Leben, können Mängel passieren, Niemand ist vollkommen. Die im Urteil betreffende Wohnung muss ja ein schlimmer Zustand gewesen sein, da sollte sich die Gastgeberin schämen, soetwas anzubieten.

Der Sachverhalt: http://www.sueddeutsche.de/reise/reiseurteil-zu-schmutzigen-ferienwohnungen-hin-und-gleich-wieder-weg-1.2045972

Was zeigt das Urteil?
1. Bei Mängel nicht einfachen gehen, Viele Mängel lassen sich innerhalb kurzer Zeit abstellen. Einfach uns anrufen als Agentur, denn wir können auch umbuchen und machen das auch, wenn die Gründe nur subjektiv sind.
2. Zahlen Sie nicht im voraus. Wir haben schon mehrmals daraufhingewiesen, das Sie als Gast nicht einfach Wochen im voraus bezahlen sollen. Es gibt leider in Stuttgart, Berlin und Köln Mitbewerber von uns, die das verlangen. Finger weg!
Wenn die Agentur pleite geht oder Stress mit dem Gastgeber hat, dann sind Sie als Gast der Leidtragende.
Bei uns bezahlt man bei Anreise in Bar. Immer noch die beste Möglichkeit. Firmen überweisen oftmals, auch das ist o.k. bei uns.
ABer wichtig - immer direkt an den Gastgeber, nie an uns.
Alles andere ist unseriös.

Und bei Mängel - einfach Mund aufmachen, Frist setzen oder uns eine Email senden, Fotos machen. Nicht einfach abreisen

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