Steuern – ein Thema, das man gerne vor sich herschiebt. Doch ab 2025 gibt es eine wichtige Neuerung, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen: die E-Rechnungspflicht. Die gute Nachricht vorab: Für die meisten Gastgeber bleibt alles beim Alten.
Die neue Regelung betrifft nur B2B-Geschäfte, also Umsätze zwischen Unternehmen. Privatgäste? Nicht betroffen. Grenzüberschreitende Buchungen? Ebenfalls nicht. Sie sind nur dann betroffen, wenn Sie gewerblich tätig sind und Firmengäste beherbergen – und diese Gäste ihren Firmensitz in Deutschland haben.
Warum das Ganze? Die E-Rechnung soll Geschäftsprozesse digitalisieren, Bürokratie abbauen und die Steuertransparenz verbessern. Klingt sinnvoll, oder?
Was müssen Gastgeber beachten?
- Wer ist betroffen? Gewerbliche Gastgeber, die Firmengäste mit Sitz in Deutschland empfangen.
- Was ändert sich ab 2025? E-Rechnungen müssen empfangen und verarbeitet werden können. Kleinunternehmer haben noch bis 2028 Zeit.
Wenn Sie privat Vermieter sind und Ihre Einnahmen über die Einkommenssteuer (Anlage V) angeben, können Sie das Thema getrost ignorieren. Für alle anderen: Informieren Sie sich bei Ihrer IHK oder Ihrem Steuerberater, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.
Jetzt heißt es, die Weihnachtszeit genießen und nicht über E-Rechnungen grübeln. Denn eines ist sicher: Die meisten Gastgeber können entspannt bleiben.
Herzliche Grüße,
Markus Urban von urbanbnb
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