Was tun, wenn Gäste Gegenstände zurücklassen? – Rechte, Pflichten und Tipps für Vermieter

Als Vermieter von Ferienwohnungen oder temporären Unterkünften kommt es immer wieder vor, dass Gäste bei ihrem Auszug Gegenstände zurücklassen. Doch was tun, wenn Lebensmittel, Elektronik oder persönliche Dinge in der Wohnung verbleiben? In diesem Blogbeitrag erklären wir, wer haftet, welche Schritte sinnvoll sind und geben praktische Tipps für den Umgang mit hinterlassenen Gegenständen.







Wer haftet, wenn Gäste Gegenstände zurücklassen?

Grundsätzlich gilt: Vermieter haften nur für eigene Gegenstände. Das bedeutet, dass Sie nur für Schäden an Möbeln, Geräten oder Inventar aufkommen müssen, die Sie selbst in die Wohnung eingebracht haben. Anders verhält es sich jedoch bei Gegenständen, die ein Gast hinterlässt.

Häufig bleiben persönliche Dinge wie Lebensmittel, elektronische Geräte oder Kosmetikartikel zurück. Ohne klare vertragliche Regelungen können diese als "mitvermietet" gelten – ein potenzielles Risiko, da Sie als Vermieter für den Zustand der Wohnung und deren Inhalt verantwortlich sind. Wenn Lebensmittel beispielsweise abgelaufen sind oder ein Gegenstand defekt ist, könnte dies neue Gäste verärgern und im schlimmsten Fall zu Haftungsfragen führen.

So gehen Sie richtig mit zurückgelassenen Gegenständen um

Tipp 1: Wohnung gründlich checken
Überprüfen Sie die Wohnung vor dem Einzug neuer Gäste gründlich. Entfernen Sie alle hinterlassenen Gegenstände, um Haftungsprobleme zu vermeiden.

Tipp 2: Entsorgung oder Rücksendung klären
Das Entsorgen oder Versenden der hinterlassenen Dinge kostet Zeit und Geld. Diese Kosten können Sie in der Regel vom vorherigen Gast einfordern oder von der Kaution abziehen. Oft hilft auch ein Anruf, um zu klären, ob der Gast die Rücksendung der Gegenstände wünscht.

Tipp 3: Bei absichtlichem Zurücklassen – Kosten in Rechnung stellen
Manche Gäste lassen absichtlich Dinge zurück, um die Entsorgung zu umgehen. Typische Beispiele sind leere Flaschen, defekte Geräte oder Müll. In solchen Fällen können Sie den Aufwand und die Entsorgungskosten dem Gast in Rechnung stellen.

Der wichtigste Schritt: Eine Wohnungsabnahme vereinbaren

Um Probleme von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir dringend, immer eine Wohnungsabnahme mit dem Gast durchzuführen. So können Missverständnisse direkt geklärt werden, und der Gast hat die Möglichkeit, noch vor Ort seine hinterlassenen Dinge zu entsorgen. Falls die Abnahme am Abreisetag nicht möglich ist, planen Sie sie einen Tag vorher.

Top 10 der am häufigsten vergessenen Gegenstände

Damit Sie wissen, welche Dinge am häufigsten in Ferienwohnungen vergessen werden, haben wir eine Liste für Sie zusammengestellt:

  1. Handy-Ladegerät
  2. Duschgel oder Shampoo
  3. Küchenutensilien
  4. Fön oder Rasierer
  5. Kühlakkus fürs Eisfach
  6. Spielzeug
  7. Jacken
  8. Badekleidung
  9. Lesebrille
  10. Kaffeemaschine

Diese Liste hilft Ihnen, bei der Wohnungsabnahme gezielt nach den häufig vergessenen Gegenständen Ausschau zu halten.

Fazit: Vorbeugen ist besser als Nachsorgen

Das Zurücklassen von Gegenständen durch Gäste lässt sich nicht immer vermeiden, doch durch eine gründliche Kontrolle und klare Absprachen können Sie als Vermieter unnötige Kosten und Haftungsfragen umgehen. Planen Sie eine Wohnungsabnahme mit dem Gast, und klären Sie die Rückgabe der Wohnung direkt vor Ort, um Probleme im Nachhinein zu vermeiden.

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