Sex auf dem Balkon - ist das erlaubt? Urbanbnb klärt auf!
Endlich Sommer- doch was ist alles auf dem eigenen Balkon erlaubt und was nicht?
Wer einen Balkon besitzt, nutzt ihn gern. Ein freizügiges Sonnenbad bietet sich an, gefolgt von einem leckeren Grillessen. Oder man lädt während der Fußball-EM Freunde zum Public Viewing ein. Das wird doch wohl erlaubt sein, oder?
Der Sommer steht vor der Tür und der Balkon wird zur Frischluft-Oase. Er ist dein Platz zum Relaxen - oder ein Platz für gesellige Grillnachmittage mit Freunden. Wenn dein Balkon auch bei dir im Sommer zum Lebensmittelpunkt wird, dann solltest du wissen, was dort erlaubt ist und was besser unterlassen werden sollte.
Grillen auf dem Balkon?
Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Nachbarn dürfen zwar die Nase rümpfen, müssen es aber akzeptieren. Es sei denn, im Mietvertrag ist das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ausdrücklich verboten. In diesem Fall droht bei Missachtung eine Abmahnung oder die Kündigung. Aber auch, wenn der Wind so ungünstig steht, dass Rauch, Ruß oder Qualm direkt ins Fenster des Nachbarn dringt, sollte das Grillen unterlassen werden. Anderenfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, und das kann ins Geld gehen.
Nackt auf dem Balkon?
Wer eine makellose Bräune erzielen will, sollte darauf achten, dass sich der Nachbar oder die Nachbarin nicht gestört fühlen. Das Schamgefühl ist nun einmal sehr unterschiedlich ausgeprägt. Ist der Balkon gut einsehbar und jemand fühlt sich berechtigt gestört, kann auch hier ein Ordnungsgeld erhoben werden.
Sex auf dem Balkon?
Grundsätzlich ist es erlaubt. Denn Sie dürfen auf Ihrem Balkon und in Ihrem Garten tun und lassen, was Sie wollen. Einzige Voraussetzung: Niemand wird davon negativ beeinflusst. Bei Sex ist das leider fast immer der Fall. Sex auf einer einsehbaren Terrasse kann also zur Abmahnung führen, wenn der Vermieter den Hausfrieden gestört sieht.
Sichtschutz auf dem Balkon?
Ein unauffälliger Sichtschutz kann – siehe oben – von Vorteil sein und ist auch erlaubt. Allerdings darf er die Höhe der Balkonbrüstung nicht überragen. Auch sollte das Mauerwerk unbeschädigt bleiben. Wer sich vor Sonne und den Blicken der Nachbarn von oben schützen möchte, muss den Vermieter fragen, ob er eine Markise anbringen darf. Das gilt auch für Besitzer von Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage. Hier hat die Eigentümergemeinschaft oft ein Mitspracherecht.
Möbel auf dem Balkon?
Gleich vorweg, ein Strandkorb gilt nicht als balkontypisches Sitzmöbel und muss, wenn sich jemand daran stört, entfernt werden. Auch über diesen Fall beim Amtsgericht Potsdam hatten wir berichtet. Sonnenschirme, Tische und Stühle dürfen aber selbstverständlich auf dem Balkon ihren Platz finden. Auch gegen Balkonkästen ist nichts einzuwenden. Es geht generell immer um den Gesamteindruck, der nicht erheblich gestört werden darf.
Vogelhäuser auf dem Balkon?
Vogelhäuschen dürfen auf dem Balkon aufgestellt werden. Darüber hinaus darf auch Futter an Vögel verteilt werden. Nachbarn, die dem Füttern der Vögel nichts abgewinnen können, müssen es dennoch akzeptieren. Es sei denn, die Vögel heißen Taube oder Möwe. Da diese Vogelarten Krankheiten übertragen und noch dazu sehr laut sind, kann die Fütterung in der Hausordnung verboten werden.
Wäscheleinen auf dem Balkon?
Auf dem Balkon darf eine Wäscheleine gespannt und dann daran natürlich auch Wäsche getrocknet werden. Selbst wenn im Hof eine Wäschespinne und in einem separaten Raum ein Wäschetrockner warten, dürfen Hosen, Hemden, Socken & Co. auf dem Balkon flattern.
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