BnB und Ferienwohnung: Das können Vermieter von der Steuer absetzen

 

 

 
Als Gastgeber eines möblierten Gästezimmers oder einer Ferienwohnung, zum Beispiel in Stuttgart, Berlin oder Köln etc., haben Sie so manche Ausgaben, um Ihr Objekt in Schuss zu halten. Von Wartungs- bis hin zu Renovierungskosten. Doch im Gegenzug können Sie etliche Ausgaben von der Steuer auch absetzen und damit einiges wieder hereinholen. Hierzu müssen Sie bei der Steuererklärung die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausfüllen. Es ist wichtig, dass Sie für Ihre Ausgaben alle Belege sammeln und aufbewahren, um diese Kosten dann berücksichtigen zu können.

Was sind also abzugsfähige Kosten?

Eigene Mietzahlungen:
Wer als Mieter einen Teil seiner gemieteten Wohnung bei urbanbnb zur Verfügung stellt, kann anteilig die Miete dafür als Kosten geltend machen.
 
Die Grundsteuer:
Wer Eigentümer einer Immobilie ist, muss jedes Jahr Grundsteuer an die Kommune zahlen. Diese Grundsteuer kann in voller Höhe in der Steuererklärung abgezogen werden.
 
Kontoführungsgebühren:
Steuern sparen mit BnB Ausgaben und Einnahmen für eine Immobilie laufen häufig über ein speziell dafür eingerichtetes Konto. Die Kontoführungsgebühren können Vermieter von der Steuer absetzen.
 
Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie:
Vermieter können für eine Immobilie, die bis einschließlich 31. Dezember 1924 errichtet worden ist, 40 Jahre lang jedes Jahr 2,5 Prozent von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Hauses oder der Wohnung von der Steuer absetzen. Für alle Immobilien, die nach 1924 errichtet wurden, können 50 Jahre lang zwei Prozent im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Möbel gleich mal abziehen von der Steuer. Ab 2018 kann man alle Gegenstände für das Zimmer oder Wohnung und netto weniger als 800 Euro gekostet haben, sofort voll von der Steuer im selben Jahr zurückholen. Liegt der Betrag höher, muss dieser über mehrere Jahre abgesetzt werden. Einbauküche ist dafür das klassische Beispiel, die kann man anteilig 10 Jahre dann absetzen. Auch die Anschaffung von Rauchmeldern kann der Vermieter steuerlich geltend machen.
 
Reparaturen und Renovierung der Immobilie:
Handwerkerkosten sind in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Man kann auch die Kosten gleichmäßig auf bis zu maximal 5 Jahre verteilen.
 
Die Nebenkosten:
Normalerweise tragen Mieter die anfallenden Hausnebenkosten – zum Beispiel für Müllabfuhr, Versicherungen, Wasserverbrauch in Gemeinschaftsräumen oder Hausmeisterdienste. Als Gastgeber können diese, da ja pauschaliert bezahlt werden im Übernachtungspreis, auch als Werbungskosten absetzen. Wenn man nur einen Teil seiner Wohnung an Gäste vergibt, dann wieder anteilig, am besten immer über die Wohnfläche verteilen.
 
Die Fahrtkosten
Fahrten, die Gastgeber im Zusammenhang mit ihrer vermieteten Wohnung oder Zimmer machen, können sie als Reisekosten von der Steuer absetzen.
 
Etwaige Bürokosten
Als Gastgeber telefoniert man mit dem Gast, um Anreise abzustimmen. Oder tauscht Emails aus. Hat auch mal Schreibbedarf für Quittungsblock, Stifte etc. - dies kann als Bürokosten geltend gemacht werden. Denn auch Kleinvieh macht Mist.
 
Bettwäsche und Putzutensilien
Alle Anschaffungen für die Ausstattung wie Deko, Bettwäsche, Handtücher, Besteck, Töpfe, Tischdecken, Gläser und natürlich auch Reinigungsutensilien wie Staubsauger, Putzmittel etc. – abziehen von der Steuer.
 
Natürlich ist dies nur ein Überblick von urbanbnb und keine steuerliche Beratung. Diese macht Ihr Steuerberater oder Finanzamt.
 
Und wenn Sie sich professioneller Unterstützung in der Vermittlung von Gästen holen wie z. B. Urbanbnb, dann sind Ihnen nicht nur seriöse Firmengäste sicher, sondern Sie können das Vermittlungshonorar auch von der Steuer absetzen.
 
Urbanbnb Honorar
Unser Honorar können Sie als Kosten geltend machen. Hierzu bekommen Sie nicht nur jeden Monat eine finanzamtsfähige Abrechnung von uns, sondern am Jahresanfang auch eine Gesamtjahresrechnung, die gleich die gesamten Einnahmen aufführt und unser Honorar. Absetzen und Steuer sparen ganz leicht gemacht damit. Zinsen oft finanziert man seine Immobilie über ein Hypothekendarlehen. Die monatlich an die Bank zu zahlende Kreditrate besteht aus Zins- und Tilgungsleistungen. Die Zinsen können Vermieter von der Steuer absetzen.
 
www.urbanbnb.de – Ihr Familienunternehmen für Wohnen auf Zeit seit 1996.

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