Hier die 5 ultimative Fakten für die Wohngeberbescheinigung bei Wohnen auf Zeit


Muss ich, darf ich, soll ich?

Als Vermieter von möblierten Wohnungen und Gästezimmern auf Zeit kommt es vor, dass Sie von Ihren Mietern nach einer Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung gefragt werden. Gerade Mieter aus dem Ausland,
z.B. Expats, also Fach- oder Führungskräfte, die von international tätigen Organisation in`s Ausland versetzt werden, benötigen eine Wohnsitzanmeldung.

 


 

Aber ganz von vorne; was genau ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Mit der Wohnungsgeberbestätigung bescheinigen Sie als Vermieter Ihren Mietern, dass diese in Ihre Wohnung eingezogen sind. Diese Bestätigung ist notwendig für die Mieter. Nur mit dieser Bescheinigung können sich die Mieter bei der Meldebehörde anmelden, wofür das Bundesmeldegesetz übrigens eine Frist von zwei Wochen vorsieht. Sie als Wohnungsgeber haben zudem die Pflicht, an der behördlichen Anmeldung Ihrer Mieter mitzuwirken und dem Mieter dafür eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Dies gilt für unmöblierte aber eben auch für möblierte Wohnungen.

Pflicht oder nicht? Muss ich eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?  
Jeder der eine Wohnung vermietet ist Wohnungsgeber und muss die Bescheinigung ausstellen.
Tut er das nicht, handelt dieser ordnungswidrig. Das gilt für Wohnungseigentümer die ihre Wohnung vermieten, aber auch, wenn Sie selbst Mieter sind und Ihre Mietwohnung untervermieten. Aber als Vermieter müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung nicht persönlich ausstellen. Es ist auch ausreichend, wenn Sie eine eine andere Person oder auch eine Hausverwaltung, die in Ihrem Auftrag handelt, damit beauftragen. 

Was muss Wohnungsgeberbestätigung alles enthalten? 
Im Bundesmeldegesetz ist geregelt, welche Informationen in der Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt sein müssen:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der von ihm bevollmächtigten Person 
  • Einzugsdatum der Mieter
  • Anschrift der Mietwohnung
  • Namen aller in die Wohnung einziehenden Personen
  • Unterschrift des Vermieters oder dessen Bevollmächtigten

Hier erhalten Sie weitere Informationen und das Formular:

https://www.stuttgart.de/vv/leistungen/wohnsitz-anmelden-durch-wohnungsgeber-wohnungsgeberbescheinigung-.php

Wichtig für den Mieter ist die Wohnungsgeberbestätigung. Und warum?
In erster Linie benötigen Ihre Mieter die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde, um ihren Wohnsitz anzumelden und erhalten dann eine behördliche Meldebescheinigung. Diese benötigen die Mieter um ein Bankkonto zu eröffnen damit der Arbeitgeber das Gehalt überweisen kann. Zudem erhalten Mieter die aus dem Ausland herziehen bei der Anmeldung eine Steuer-ID. Auch dies wird vom Arbeitgeber für die Berechnung der Lohnsteuer benötigt. Für die Anmeldung in einer Krankenkasse Braucht der Mieter eine Anmeldebestätigung und Steuer-ID. Viele Anfragen für Wohnen auf Zeit kommen aus dem Ausland oder von ansässigen Firmen, die neue Mitarbeiter einstellen. Viele neuen Mitarbeiter aus dem In und Ausland verlegen für ihren Job den Lebensmittelpunkt in eine andere Stadt oder Land. Ob temporär, für einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen Studienaufenthalt, es ist immer wichtig für den Mieter, dass er seinen Wohnsitz in der Wohnung auf Zeit anmelden kann. Mehr noch; das OK für die Wohnsitzanmeldung ist bei der Entscheidung für eine Wohnung oft ausschlaggebend. Nur so können sie die für den Start in Deutschland unverzichtbaren Verträge abschließen.

Und was hat der Vermieter davon?
Mit dem Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung unterstützen Sie Ihre Mieter dabei, Ihre möblierte Wohnung überhaupt anmieten zu können. Und wenn in Ihrer Stadt oder Gemeinde ggf. ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum besteht, kann die behördliche Anmeldung Ihrer Mieter für viele Behörden ein wichtiges Indiz für die Nutzung der Wohnung zum tatsächlichen Wohnen sein, wenn der Mieter dort seinen Wohnsitz angemeldet hat. 

Möchten Sie Ihre Wohnung oder Gästezimmer erfolgreich und seriös an Geschäftsreisende vermitteln? Dann schreiben Sie mir auf 

info@urbanbnb.de oder besuchen Sie meine Webseite: www.urbanbnb.de

Ihre Partnerin für Wohnen auf Zeit.
Claudia Urban

 

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