Steuern mindern Corona Mietverluste bei Ferienwohnungen

Kann man Verluste bei Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich geltend machen?

 

Aktuell muss der Bundesfinanzhof entscheiden, unter welchen Kriterien man Mietverluste bei Ferienwohnungen von der Steuer absetzen kann.

Generell lautet die Antwort: Wer Gewinn versteuern muss, kann auch Verlust absetzen. Wer seine Ferienwohnung mit Verlust vermietet, kann daher diese voll steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt, er nutzt die Ferienwohnung nicht für private Zwecke.

Gerade durch den Coronaeinbruch kam es zu einer niedrigeren Auslastung bei Teilen unserer Gastgebern. Gerade die Objekte, die auch eher Tageweise belegt werden.

Die Frage, die nun vom Bundesfinanzhof verhandelt wird, von welcher Basis geht man aus. Also welche Auslastungsquote legt man zugrunde. Das Finanzamt will natürlich so niedrig wie möglich in diesem Moment ansetzen, der Steuerzahlender eine hohe Auslastungsquote. Diese muss er aber nachweisen im Detail, sonst nimmt das Finanzamt eine ortsübliche. Und genau darüber wird gestritten, was ist Ortsüblich.

Das schöne als Urbanbnb-Gastgeber: Bei uns liegt die Auslastung im Schnitt bei 95%. Das können Sie mit uns konkret nachweisen für die Jahre davor. Und dann können Sie für die Zeit Corona, falls Sie hier Leerstand haben, auch 95% als Basis nehmen, um Ihren Verlust zu ermitteln.

Ganz einfach - bei urbanbnb.

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