Ferienwohnung und Parkplatz
Frage
Gastgeber: Wer haftet, wenn das Auto eines Gastes auf dem Parkplatz
unseres Ferienwohnung aufgebrochen und das Navigationssystem gestohlen
wurde?
Antwort ND:
Obwohl der Diebstahl auf dem Gelände des Gastgebers erfolgt, kann dieser für die Entwendung nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bei einem Diebstahl des Navigationssystems tritt tritt in der Regel die Kaskoversicherung des Gastes in Kraft.
Antwort ND:
Obwohl der Diebstahl auf dem Gelände des Gastgebers erfolgt, kann dieser für die Entwendung nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bei einem Diebstahl des Navigationssystems tritt tritt in der Regel die Kaskoversicherung des Gastes in Kraft.
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