Ferienwohnung und Parkplatz

Frage Gastgeber: Wer haftet, wenn das Auto eines Gastes auf dem Parkplatz unseres Ferienwohnung aufgebrochen und das Navigationssystem gestohlen wurde?

Antwort ND:
Obwohl der Diebstahl auf dem Gelände des Gastgebers erfolgt, kann dieser für die Entwendung nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bei einem Diebstahl des Navigationssystems tritt tritt in der Regel die Kaskoversicherung des Gastes in Kraft.

Kommentare